Homepage der Burggrabenschule in Gudensberg-Obervorschütz
Die Aufgaben der Funktionsstelle ergeben sich aus den §§ 87, 88 des Hessischen Schulgesetzes und den §§ 14 bis 24 der Dienstordnung.
Auf der Grundlage des Geschäftsverteilungsplans hat die zukünftige Schulleiterin/der künftige Schulleiter der Burggrabenschule insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:
- Verwaltung und Organisation des Schulbetriebes in den Bereichen Budgetverwaltung, Personalführung und Schülerverwaltung unter Verwendung der Programme PPB und LUSD
- Erstellung der Unterrichtsverteilung sowie der schulischen Stunden-, Vertretungs- und Aufsichtspläne unter Berücksichtigung pädagogischer und rechtlicher Gesichtspunkte sowie der Regelungen der Schülerbeförderung
- Steuerung der pädagogischen und curricularen Schulentwicklung, wie z. B.:
- Umsetzung und Evaluation von Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß den Zielvereinbarungen nach Schulentwicklungsgespräch und dem Hessischen Referenzrahmen Schulqualität sowie
- Weiterentwicklung des kompetenzorientierten Unterrichtens im Rahmen der Bildungsstandards
- Weiterentwicklung des inklusiven Unterrichtskonzepts im "Grundschulverbund Inklusion Gudensberg (GIG)"
- Entwicklung und Förderung der Kooperation mit Kindertagesstätten, Grundschulen und weiterführenden Schulen an benachbarten Standorten im Sinne des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans für Kinder von 0 bis 10 Jahren
- intensive Zusammenarbeit mit außerschulischen Gremien und Einrichtungen
- inhaltliche Gestaltung und Ausbau des Ganztagsbereichs
Voraussetzungen
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem unbefristeten öffentlichen Dienst- oder Beschäftigtenverhältnis zum Land Hessen bzw. zu einem anderen Bundesland stehen.
Erwünschte weitere Kompetenzen:
- Hohes Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein, vorzugsweise nachgewiesen durch Organisation und Verwaltung einer Grundschule (z.B. Unterrichtsverteilung, Stundenplanerstellung, Lehrer- und Unterrichtsdatei LUSD, Budgetverwaltung) mithilfe elektronischer Datenverarbeitung
- Hohe Organisations- und Innovationsfähigkeit verbunden mit strategischer Kompetenz, vorzugsweise nachgewiesen durch die Umsetzung und die Evaluation von Maßnahmen zur qualitativen Schul- und Unterrichtsentwicklung, beispielsweise bei der Zielvereinbarung nach Schulentwicklungsgesprächen und gemäß dem Hessischen Referenzrahmen sowie bei der Leitung von Steuer- und Arbeitsgruppen
- Hohes Maß an Zusammenarbeit und Dialog- sowie Kommunikationsfähigkeit, vorzugsweise nachgewiesen durch die Kooperation mit Kindertagesstätten, Grundschulen und weiterführenden Schulen an benachbarten Standorten im Sinne des Bildungs- und Erziehungsplanes für Kinder von 0 bis 10 Jahre, die Zusammenarbeit mit außerschulischen Gremien sowie die Leitung von Konferenzen oder pädagogischen Tagen
- Fähigkeit zur Umsetzung schulischer Vorhaben und Projekte, vorzugsweise nachgewiesen durch Erfahrungen in der Mitarbeit und Weiterentwicklung (Struktur, konzeptionelle Gestaltung und Organisation) von ganztägig arbeitenden Schulen
- verwaltungs- und schulrechtliche Kenntnisse
- ein hohes Maß an Motivations- und Konfliktfähigkeit und Genderkompetenz
Fritzlar, den 11.05.2026
gez. Langheld, SAD
Hinweise:
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Über die Stellen- und Bewerberportale steht vorrangig die Möglichkeit der digitalen Bewerbung zur Verfügung. Die geforderten Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen, letzte Ernennungsurkunde, Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und weitere Nachweise, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, sind innerhalb der Bewerbungsfrist als Anlagen zum Bewerberprofil hochzuladen. Dabei können die Angaben des Bewerberprofils (beispielsweise Anschrift) auch im Nachgang zur Bewerbung noch aktuell gehalten werden. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die in die Stellen- und Bewerberportale hochgeladen wurden, bei Bedarf in Papierform nachfordern.
Bewerbungen in Papierform sind innerhalb der Bewerbungsfrist zusammen mit den geforderten Unterlagen (siehe oben "digitale Bewerbung") bei dem in der Ausschreibung genannten Staatlichen Schulamt.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden auf freiwilliger Basis gebeten, im Rahmen des Bewerbungsprozesses zu bestätigen, dass sie die jeweiligen Dienstvorgesetzten über die Bewerbung in Kenntnis setzen.
Mit der Bewerbung erklären Bewerberinnen und Bewerber zugleich ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakten.
Mit der Bewerbung erklären Bewerberinnen und Bewerber um Stellen von Schulleiterinnen und Schulleitern zugleich ihr Einverständnis, dass ihre Bewerbungsunterlagen auch dem Schulträger zur Kenntnis gegeben werden.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung vorhandener Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Zudem legen sie ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Behörde auf die Erstellung einer zeitnahen dienstlichen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Behörde in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der dienstlichen Beurteilung zu setzen.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz in der Fassung vom 28. September 2011 (GVBl. I S. 590), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2024 (GVBl. 2024 Nr. 84), vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021 (ABl. 2022 S. 2) entsprechend.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 14), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
- Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
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Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Schulleiterstelle
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Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte
Sofern Sie Ihre Bewerbung auf dem Postweg einreichen möchten, ist diese in zweifacher Ausfertigung vorzulegen. Bei Nichtberücksichtigung werden die eingereichten Unterlagen unter Wahrung des Datenschutzes vernichtet.
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG).
Eine Kostenerstattung für Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstehen, kann nicht erfolgen.