Homepage der Burgwaldschule in Frankenberg
Die allgemeinen Erwartungen an Bewerberinnen und Bewerber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal.
Auf der Grundlage des Geschäftsverteilungsplans hat die zukünftige Konrektorin / der zukünftige Konrektor insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:
- Unterstützung der Schulleiterin/ des Schulleiters bei der Verwaltung und Organisation des Schulbetriebes in den Bereichen, Personal- und Schülerverwaltung
- Planung und Organisation der Zentralen Abschlussprüfungen, Nachprüfungen, Elternsprechtagen und Präsentationsprüfungen in Zusammenarbeit mit Fachleitungen und Sekretariat
- Unterstützung bei der Steuerung der pädagogischen und curricularen Schulentwicklung:
- Umsetzung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß den Zielvereinbarungen nach Schulentwicklungsgespräch und dem Hessischen Referenzrahmen Schulqualität sowie
- Weiterentwicklung des kompetenzorientierten Unterrichtens im Rahmen der Kerncurricula sowie Steuerung schulischer Entwicklungsprozesse im Hinblick auf Öffnung von Lehr- und Lernprozessen
- Erstellung der schulischen Vertretungs- und Aufsichtspläne mit Untis unter Berücksichtigung pädagogischer und rechtlicher Gesichtspunkte sowie der Regelungen der Schülerbeförderung
- Übernahme der Funktion als stellvertretende/r LUSD-Administrator/in und Unterstützung der stellvertretenden Schulleiterin bei der Erstellung des Stundenplans und der Zeugnisse
- Koordination der Schulhofgestaltung in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern und dem Schulträger
- Planung & Organisation der Hospitationen der Praktikantinnen und Praktikanten und LiV in Zusammenarbeit mit den Mentorinnen und Mentoren und der stellvertretenden Schulleiterin
Hinweis:
Inhalt und Schwerpunkt der o.g. Aufgaben- und Tätigkeiten können sich in Abhängigkeit von Schulsituation und Schulentwicklung verändern oder verlagern.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem unbefristeten öffentlichen Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zum Land Hessen bzw. zu einem anderen Bundesland stehen.
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt an Haupt- und Realschulen
- Mehrjährige Unterrichtserfahrung in allen Klassenstufen der Sek I
- Mehrjährige Erfahrung als Klassenleitung
Die nachstehenden Anforderungen sollen möglichst weitestgehend erfüllt werden:
- Hohe Organisations- und Innovationsfähigkeit verbunden mit strategischer Kompetenz vorzugsweise nachgewiesen durch Mitarbeit und Weiterentwicklung schulinterner Curricula
- Hohes Maß an Zusammenarbeit und Dialog- sowie Kommunikationsfähigkeit in Verbindung mit einem hohen Maß an Deeskalationsfähigkeit z.B. durch Personalratsarbeit
- Planungs- und Organisationsfähigkeit, vorzugsweise nachgewiesen durch erfolgreiche Mitarbeit bei der Umsetzung schulischer Projekte (z.B. in den Bereichen Schulentwicklung und kulturelle Bildung)
- Fähigkeit zur Umsetzung schulischer Vorhaben und Projekte, vorzugsweise nachgewiesen durch die Koordinierung und Organisation von Schulveranstaltungen in Zusammenarbeit mit Schulträger, Schulleitung, sowie schulischen Gremien
- Ein hohes Maß an Motivations- und Konfliktfähigkeit und Genderkompetenz
- Zuverlässigkeit, vorzugsweise nachgewiesen durch Mitarbeit in schulischen Gremien
- Hohe Diagnose- und Förderkompetenz, vorzugsweise nachgewiesen durch Erfahrungen im inklusiven Unterricht
- Hohe Planungskompetenz zur Erstellung des Vertretungsplanes mit einer entsprechenden Software
- Schul- und Verwaltungsrechtliche Kenntnisse nachgewiesen durch z.B. schulleitungsvorbereitende Fortbildungen
Fritzlar, den 05.05.2026
gez. Christ, SAD'in
Aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplanes besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Über die Stellen- und Bewerberportale steht vorrangig die Möglichkeit der digitalen Bewerbung zur Verfügung. Die geforderten Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen, letzte Ernennungsurkunde, Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und weitere Nachweise, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, sind innerhalb der Bewerbungsfrist als Anlagen zum Bewerberprofil hochzuladen. Dabei können die Angaben des Bewerberprofils (beispielsweise Anschrift) auch im Nachgang zur Bewerbung noch aktuell gehalten werden. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die in die Stellen- und Bewerberportale hochgeladen wurden, bei Bedarf in Papierform nachfordern.
Bewerbungen in Papierform sind innerhalb der Bewerbungsfrist zusammen mit den geforderten Unterlagen (siehe oben "digitale Bewerbung") bei dem in der Ausschreibung genannten Staatlichen Schulamt.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden auf freiwilliger Basis gebeten, im Rahmen des Bewerbungsprozesses zu bestätigen, dass sie die jeweiligen Dienstvorgesetzten über die Bewerbung in Kenntnis setzen.
Mit der Bewerbung erklären Bewerberinnen und Bewerber zugleich ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakten.
Mit der Bewerbung erklären Bewerberinnen und Bewerber um Stellen von Schulleiterinnen und Schulleitern zugleich ihr Einverständnis, dass ihre Bewerbungsunterlagen auch dem Schulträger zur Kenntnis gegeben werden.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung vorhandener Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Zudem legen sie ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Behörde auf die Erstellung einer zeitnahen dienstlichen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Behörde in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der dienstlichen Beurteilung zu setzen.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz in der Fassung vom 28. September 2011 (GVBl. I S. 590), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2024 (GVBl. 2024 Nr. 84), vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021 (ABl. 2022 S. 2) entsprechend.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 14), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
- Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
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Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Schulleiterstelle
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Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte
Sofern Sie Ihre Bewerbung auf dem Postweg einreichen möchten, ist diese in zweifacher Ausfertigung vorzulegen. Bei Nichtberücksichtigung werden die eingereichten Unterlagen unter Wahrung des Datenschutzes vernichtet.
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG).
Eine Kostenerstattung für Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstehen, kann nicht erfolgen.