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Die allgemeinen Erwartungen an Bewerberinnen und Bewerber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal.
Ihre Aufgaben
Die Aufgaben der zukünftigen Stelleninhaberin bzw. des zukünftigen Stelleninhabers umfassen insbesondere:
- Unterstützung des schulischen Datenschutzbeauftragten bei der Fortführung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO sowie der Erstellung von Einverständniserklärungen bzw. Formularen
- Umsetzung, Evaluation und Weiterentwicklung des Prozesses zur Zeugniserstellung mit Unterstützung der LUSD in Teilzeitschulformen in enger Zusammenarbeit mit der Schulleitung und den weiteren LUSD-Beauftragten
- Einweisung und Unterstützung der Lehrkräfte bei der Datenerfassung im Rahmen der LUSD-basierten Zeugnisschreibung (z. B. Noteneingabe, Zeugnisbemerkungen) in Zusammenarbeit mit den LUSD-Beauftragten
- LUSD-Datenpflege, Koordination und Durchführung des Zeugnisdrucks
- Bereitstellung von Daten für die datengestützte Schulentwicklung und Mitarbeit bei der Weiterentwicklung des schulischen Qualitätsmanagements
Hinweis:
Inhalt und Schwerpunkt der o.g. Aufgaben- und Tätigkeiten können sich in Abhängigkeit von Schulsituation und Schulentwicklung verändern oder verlagern.
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt an beruflichen Schulen in einer an der Schule vorhandenen Fachrichtung
- Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem unbefristeten öffentlichen Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zum Land Hessen bzw. zu einem anderen Bundesland stehen.
Die nachstehenden Anforderungen sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
- hohe Planungs- und Organisationskompetenz, vorzugsweise nachgewiesen durch die erfolgreiche Mitarbeit in schulischen Projekten einer beruflichen Schule
- Sehr gute Kenntnisse der rechtlichen Vorgaben des Datenschutzes in Hessen, vorzugsweise nachgewiesen bspw. durch Teilnahme an einschlägigen Fortbildungen
- Fundierte Anwenderkenntnisse in der LUSD, nachgewiesen bspw. durch die Teilnahme an entsprechenden Schulungen
- Sehr gute Kenntnisse der rechtlichen Vorschriften zur Zeugniserstellung in den verschiedenen Schulformen und Fachrichtungen der Schule
- Hohe Planungs- und Organisationskompetenz, vorzugsweise nachgewiesen durch Erfahrung in der Begleitung der Zeugnisvorbereitung und Zeugniserstellung
- Ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, vorzugsweise nachgewiesen durch gelingenden Wissenstransfer innerhalb von Arbeitsprozessen in das Kollegium
- Erfahrungen in der Mitarbeit in Arbeitsgruppen zur Schulentwicklung, vorzugsweise nachgewiesen durch die Mitarbeit in Schulentwicklungsprojekten und/oder einer Steuergruppe Schulentwicklung
- Hohe Team- und Kommunikationskompetenz, vorzugsweise nachgewiesen durch die Mitarbeit in schulischen Gremien an einer beruflichen Schule
Aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplans besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.
Über die Stellen- und Bewerberportale steht vorrangig die Möglichkeit der digitalen Bewerbung zur Verfügung. Die geforderten Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen, letzte Ernennungsurkunde, Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und weitere Nachweise, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, sind innerhalb der Bewerbungsfrist als Anlagen zum Bewerberprofil hochzuladen. Dabei können die Angaben des Bewerberprofils (beispielsweise Anschrift) auch im Nachgang zur Bewerbung noch aktuell gehalten werden. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die in die Stellen und Bewerberportale hochgeladen wurden, bei Bedarf in Papierform nachfordern.
Bewerbungen in Papierform sind innerhalb der Bewerbungsfrist zusammen mit den geforderten Unterlagen (siehe oben "digitale Bewerbung") bei dem in der Ausschreibung genannten Staatlichen Schulamt oder bei der Hessischen Lehrkräfteakademie einzureichen.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden auf freiwilliger Basis gebeten, im Rahmen des Bewerbungsprozesses zu bestätigen, dass sie die jeweiligen Dienstvorgesetzten über die Bewerbung in Kenntnis setzen.
Mit der Bewerbung erklären Bewerberinnen und Bewerber zugleich ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakten.
Mit der Bewerbung erklären Bewerberinnen und Bewerber um Stellen von Schulleiterinnen und Schulleitern zugleich ihr Einverständnis, dass ihre Bewerbungsunterlagen auch dem Schulträger zur Kenntnis gegeben werden.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung vorhandener Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Zudem legen sie ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Behörde auf die Erstellung einer zeitnahen dienstlichen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Behörde in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der dienstlichen Beurteilung zu setzen.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz in der Fassung vom 28. September 2011 (GVBl. I S. 590), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2024 (GVBl. 2024 Nr. 84), vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021 (ABl. 2022 S. 2) entsprechend.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 14), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.