Zur Verstärkung unseres erweiterten Schulleitungsteams suchen wir zum 01.02.2027 eine engagierte, kompetente und organisationsstarke Persönlichkeit als Stufenleitung zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben.
Sie möchten pädagogische Prozesse aktiv gestalten, Lernende in wichtigen Entwicklungsphasen begleiten und gemeinsam mit einem motivierenden Kollegium Schule weiterentwickeln?
Dann freuen wir uns auf Sie.
Unsere Europaschule steht für Vielfalt, Weltoffenheit und innovative Bildung. Wir begleiten junge Menschen dabei, ihre Talente zu entdecken, Verantwortung zu übernehmen und die Zukunft Europas aktiv mitzugestalten.
Mehr als 800 Schülerinnen und Schüler besuchen derzeit unsere 6- bis 7-zügige integrierte Gesamtschule im Ganztagsprofil 2. Der aufwendig sanierte und durch Neubauten ergänzte Campus liegt zwischen dem Ostpark und dem Rüsselsheimer Stadtwald.
Zur Ergänzung unseres Kollegiums suchen wir eine Person, die Orientierung gibt, Beziehungen gestaltet und gemeinsam mit dem multiprofessionellen Team, den Eltern und den Lernenden eine starke Jahrgangskultur entwickelt.
Wir glauben daran, dass gute Schule dort entsteht, wo Menschen gemeinsam Verantwortung übernehmen, Beziehungen gestalten und junge Menschen ermutigen, ihren Weg zu gehen.
Wir freuen uns auf eine Persönlichkeit, die Schule mit Herz, Verstand und Engagement mitgestalten möchte.
Die ausgeschriebene Stelle umfasst die pädagogische und organisatorische Leitung der Jahrgänge 7 und 8 in enger Zusammenarbeit mit der Schulleitung und den Jahrgangsteams.
- Koordination und Leitung der Jahrgänge 7 und 8
- Begleitung des Übergangs der Jahrgänge 6 und 8 sowie der Lernenden aus den Intensivklassen
- Organisation und Durchführung von Jahrgangskonferenzen
- Beratung und Unterstützung der Klassenleitungen
- Begleitung von Lernenden in schulischen und pädagogischen Fragen
- Zusammenarbeit mit Eltern, schulischen Gremien sowie außerschulischen Partnern
- Mitwirkung an Maßnahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung
- Unterstützung und Mitwirkung an der Umsetzung schulischer Konzepte, insbesondere im Bereich Förderung, Inklusion und Prävention
- Mitarbeit an organisatorischen Abläufen innerhalb der Schule
- Repräsentation der Schule in der Öffentlichkeit
- Netzwerkarbeit mit schulischen und außerschulischen Kooperationspartnern
Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal und dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABl. 1/18, S. 35 ff.).
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt für Haupt- und Realschulen oder Gymnasien
- Mehrjährige Unterrichtserfahrung in allen Bildungsgängen der Sekundarstufe I
Die nachstehenden Anforderungen sind erwünscht und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
- Hohe Organisationskompetenz und Belastbarkeit
- Ausgeprägte Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
- Schul-, verwaltungs- und personalrechtliche Kenntnisse in allen Belangen einer integrierten Gesamtschule
- Erfahrungen in koordinierenden Tätigkeiten und in der Jahrgangsarbeit
- Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung im Rahmen schulischer Entwicklungsprozesse
- Fähigkeit zur konstruktiven Zusammenarbeit mit allen am Schulleben Beteiligten
- Genderkompetenz und Kenntnis der diesbezüglichen Rechts- und Arbeitsgrundlagen
- Kenntnisse zum HPVG
Eine interessante Tätigkeit im schulischen Umfeld
Zusatzversorgung und die üblichen sozialen Leistungen der hessischen Landesverwaltung (z.B. Hessenticket)
Über die Stellen- und Bewerberportale steht vorrangig die Möglichkeit der digitalen Bewerbung zur Verfügung. Die geforderten Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen, letzte Ernennungsurkunde, Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und weitere Nachweise, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, sind innerhalb der Bewerbungsfrist als Anlagen zum Bewerberprofil hochzuladen. Dabei können die Angaben des Bewerberprofils (beispielsweise Anschrift) auch im Nachgang zur Bewerbung noch aktuell gehalten werden. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die in die Stellen- und Bewerberportale hochgeladen wurden, bei Bedarf in Papierform nachfordern.
Bewerbungen in Papierform sind innerhalb der Bewerbungsfrist zusammen mit den geforderten Unterlagen (siehe oben "digitale Bewerbung") bei dem in der Ausschreibung genannten Staatlichen Schulamt oder bei der Hessischen Lehrkräfteakademie einzureichen.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden auf freiwilliger Basis gebeten, im Rahmen des Bewerbungsprozesses zu bestätigen, dass sie die jeweiligen Dienstvorgesetzten über die Bewerbung in Kenntnis setzen.
Mit der Bewerbung erklären Bewerberinnen und Bewerber zugleich ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakten.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung vorhandener Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Zudem legen sie ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Behörde auf die Erstellung einer zeitnahen dienstlichen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Behörde in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der dienstlichen Beurteilung zu setzen.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz in der Fassung vom 28. September 2011 (GVBl. I S. 590), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2024 (GVBl. 2024 Nr. 84), vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021 (ABl. 2022 S. 2) entsprechend.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 14), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.