Kompensierender und fördernder Mathematikunterricht in der gymnasialen Oberstufe: Didaktische und methodische Ansätze für einen Mathematikunterricht sowie Leitung der AG Schulentwicklung und Beauftragte/r für Fortbildungen.
Federführung bei der konzeptionellen Entwicklung, Implementierung und Evaluation eines schulischen Konzepts zum kompensierenden und fördernden Mathematikunterricht in der gymnasialen Oberstufe, Koordination des QuaMath-Programms sowie des schulischen Übergangsprogramms "Fit für die Oberstufe in Mathe" für Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen der Zubringerschulen:
- Koordination und schulinterne Begleitung der Teilnahme am QuaMath-Programm und der damit verbundenen Fortbildungs-, Entwicklungs- und Transferprozesse innerhalb der Fachschaft Mathematik
- Sicherstellung des Transfers der im Rahmen von QuaMath gewonnenen Erkenntnisse und Impulse in die schulische Unterrichtsentwicklung und Unterstützung der nach-haltigen Implementierung in den Mathematikunterricht
- Konzeptionelle Weiterentwicklung, Organisation, Koordination und Evaluation des Programms "Fit für die Oberstufe in Mathe" für Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen der Zubringerschulen
- Abstimmung und Zusammenarbeit mit den beteiligten Zubringerschulen sowie der Fachschaft Mathematik bei der Durchführung und Weiterentwicklung des Programms
- Entwicklung und Koordination eines Konzepts zur Diagnose und gezielten Kompensation unterschiedlicher mathematischer Lernvoraussetzungen beim Eintritt in die gymnasiale Oberstufe (diagnostische Verfahren zur Ermittlung von Förderbedarfen und mathematischen Basiskompetenzen)
- Entwicklung und Erprobung didaktischer und methodischer Ansätze für einen differenzierenden, kompetenzorientierten und fördernden Mathematikunterricht, Bereitstellung geeigneter Unterrichts-, Diagnose- und Fördermaterialien für die Fachschaft Mathematik sowie Beratung und Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen bei der Umsetzung
- Koordination und Evaluation der schulischen Förderangebote im Fach Mathematik sowie Weiterentwicklung der Angebote
- Zusammenarbeit mit der Fachschaft Mathematik sowie Abstimmung mit weiteren schulischen Förderangeboten und Arbeitsgruppen (z.B. PeP/Sprachförderung)
Leitung der AG Schulentwicklung und Beauftragte/r für Fortbildungen:
- Moderation der Gruppentreffen und Dokumentation
- Kommunikation mit schulinternen Projekt- und Arbeitsgruppen
- Zusammenführung von Vorhaben und Projekten in der AG Schulentwicklung
- Organisation von Klausurtagungen der Schulentwicklungsgruppe und Fortbildungen im Kollegium
- Unterstützung der Schulleitung bei der konzeptionellen Weiterentwicklung, Implementierung und Evaluation im Bereich der Schulentwicklung und Fortbildung
- Unterstützung der Schulleitung im Bereich der Qualitätsentwicklung und –sicherung von Schulentwicklung
Es wird darauf hingewiesen, dass der Geschäftsverteilungsplan bei geänderten Anforderungen in der Schule angepasst werden kann.
Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen des Hessischen Kultusministeriums für die Besetzung von Funktionsstellen an Schulen im Hessenportal, dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 02. März 2026 (ABI.3/26, S.88 ff).
Für die Besetzung der Stelle wird zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt an Gymnasien im Fach Mathematik und mindestens einem weiteren Fach, das an der Ernst-Reuter-Schule 1 unterrichtet wird
- Mindestens dreijährige Unterrichtserfahrung in der gymnasialen Oberstufe
- Bewährung als Beamter/Beamtin auf Lebenszeit bzw. unbefristetes Arbeitsverhältnis mit mind. dreijähriger Beschäftigungsdauer in diesem Lehramt
Die nachstehenden Voraussetzungen sind erwünscht:
- Nachgewiesene Erfahrungen bei der Initiierung und Organisation von Schulentwicklungsprozessen und Fortbildungen
- Hohe Teamfähigkeit sowie Dialog- und Kommunikationskompetenz nachgewiesen durch Tätigkeiten in Arbeitsbereichen mit Koordinierungs- oder Leitungsaufgaben
- Hohe Planungs- und Organisationsfähigkeit
- Ausgeprägte interkulturelle Kompetenz und Genderkompetenz, um der kulturellen Vielfalt in der Schülerschaft mit heterogenen Lernbiografien und Lernvoraussetzungen angemessen zu begegnen
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
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Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
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Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Stelle
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Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt am Main
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Die Gesamtschwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte am Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main.
Über die Stellen- und Bewerberportale steht vorrangig die Möglichkeit der digitalen Bewerbung zur Verfügung.
Die geforderten Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen, letzte Ernennungsurkunde, Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und weitere Nachweise, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, sind innerhalb der Bewerbungsfrist als Anlagen zum Bewerberprofil möglichst im PDF-Format hochzuladen. Dabei können die Angaben des Bewerberprofils (beispielsweise Anschrift) auch im Nachgang zur Bewerbung noch aktuell gehalten werden.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).
Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die in die Stellen- und Bewerberportale hochgeladen wurden, bei Bedarf in Papierform nachfordern.
Bewerbungen in Papierform sind innerhalb der Bewerbungsfrist zusammen mit den geforderten Unterlagen (siehe oben "digitale Bewerbung") bei dem in der Ausschreibung genannten Staatlichen Schulamt einzureichen.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden auf freiwilliger Basis gebeten, im Rahmen des Bewerbungsprozesses zu bestätigen, dass sie die jeweiligen Dienstvorgesetzten über die Bewerbung in Kenntnis setzen.
Mit der Bewerbung erklären Bewerberinnen und Bewerber zugleich ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakten.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung vorhandener Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Zudem legen sie ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Behörde auf die Erstellung einer zeitnahen dienstlichen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Behörde in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der dienstlichen Beurteilung zu setzen.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz in der Fassung vom 28. September 2011 (GVBl. I S. 590), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2024 (GVBl. 2024 Nr. 84), vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021 (ABl. 2022 S. 2) entsprechend.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplans besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 14), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).