Unterstützung der Schulleitung als Ansprechpartnerin / Ansprechpartner der Schulleitung zur Qualitätsentwicklung im naturwissenschaftlichen Fachbereich bei der Koordination bestehender und Entwickeln neuer MINT-Initiativen
Unterstützung der Schulleitung
- bei der Profilbildung und Qualitätsentwicklung im Bereich der MINT-Fächer
- bei zukünftigen Rezertifizierungen der Adam-von-Trott-Schule als MINT-freundliche-Schule verbunden mit der Zusammenarbeit mit außerschulischen Akteuren der MINT-Arbeit
- bei der Ausgestaltung und dem Ausbau der MINT-Aktivitäten der Schule im SEK I- und SEK II-Bereich
- bei der Pflege der Zusammenarbeit der Adam-von-Trott-Schule mit regionalen und überregionalen Institutionen (Verein MINT im Werra-Meißner-Kreis, Umweltpreis des Werra-Meißner-Kreises, YLAB der Universität Göttingen, …)
Für die Besetzung der Stelle wird zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt an Gymnasien
- Fakultas in mindestens einem Fach des naturwissenschaftlichen Aufgabenfeldes
Kompetenzen und Qualifikationen, die als besonders relevant angesehen werden:
- unterrichtliche Erfahrungen bzgl. der Konzeption, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen im MINT-Bereich
- unterrichtliche Kompetenzen, insbesondere
o Diagnose- und Förderkompetenz
o Erziehungs- und Beratungskompetenz
- Fähigkeiten und Erfahrungen in der Mitgestaltung von Schule
o Tätigkeiten im Bereich von Netzwerkarbeit mit Institutionen, Akteuren und Ansprechpartnern / Ansprechpartnerinnen (über-)regionaler Institutionen
- Selbstkompetenz, insbesondere
o Planungs- und Organisationskompetenz
o Kooperations-, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
- Soziale Kompetenz, insbesondere
o Genderkompetenz
Über die Stellen- und Bewerberportale steht vorrangig die Möglichkeit der digitalen Bewerbung zur Verfügung. Die geforderten Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse über Lehramtsprüfungen, letzte Ernennungsurkunde, Nachweise über berufliche Tätigkeiten und weitere Nachweise, insbesondere über die Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, sind innerhalb der Bewerbungsfrist als Anlagen zum Bewerberprofil hochzuladen. Dabei können die Angaben des Bewerberprofils (beispielsweise Anschrift) auch im Nachgang noch aktuell gehalten werden. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die in die Stellen- und Bewerberportale hochgeladen wurden, bei Bedarf in Papierform nachfordern.
Bewerbungen in Papierform sind innerhalb der Bewerbungsfrist zusammen mit den geforderten Unterlagen (siehe oben "digitale Bewerbung") beim Staatlichen Schulamt für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den Werra-Meißner-Kreis, Rathausstraße 8, 36179 Bebra, einzureichen.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden auf freiwilliger Basis gebeten, im Rahmen des Bewerbungsprozesses zu bestätigen, dass sie die jeweiligen Dienstvorgesetzten über die Bewerbung in Kenntnis setzen.
Mit der Bewerbung erklären Bewerberinnen und Bewerber zugleich ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakten.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Zudem legen Sie ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen und Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz in der Fassung vom 28. September 2011 (GVBl. I S. 590), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2024 (GVBl. 2024 Nr. 84), vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021 (Amtsblatt 2022. S. 2) entsprechend.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 14), werden bei der Auswahl im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u. a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
Herr Hagen Riedemann, zuständiger schulfachlicher Aufsichtsbeamter
Frau Hannelore Seubert, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte für die Lehrkräfte
Herr Detlef Nizold, Gesamtvertretung der schwerbehinderten Lehrkräfte