Von der Bewerberin/dem Bewerber wird die selbstständige und eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben erwartet, die sich aus dem Schulgesetz, der Dienstordnung, dem schulinternen Geschäftsverteilungsplan, dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 2. März 2026 (ABl. 03/26) und den allgemeinen Hinweisen zu den Ausschreibungen im Hessenportal ergeben.
Weiterhin wird die Wahrnehmung folgender Aufgaben besonders gefordert:
Unterstützung der Schulleitung bei
- der Leitung des Gymnasialzweiges für die Jahrgangsstufen 5-7
- der Weiterentwicklung des pädagogischen Konzepts für den Gymnasialzweig
- der Initiierung, Koordination und Evaluation geeigneter Maßnahmen der Unterrichtsentwicklung
- allen administrativen Aufgaben zur schulorganisatorischen Gestaltung des Gymnasialzweiges an einer schulformbezogenen Gesamtschule (LUSD, Klassen- und Kursbildung, Wahl der zweiten Fremdsprache, Stundenplan- und Vertretungsplangestaltung mit Untis, Zeugnisdruck)
- der Gestaltung des Übergangs von der Grundschule in den Gymnasialzweig durch Koordination entsprechender Konzepte und Maßnahmen
- der Koordination der Zusammenarbeit mit den abgebenden Grundschulen
- der Mitarbeit im schulischen Beratungsteam
- der Koordination von Wettbewerben
- der Beratung von Eltern, Schülern und Lehrkräften, auch in Fragen von Übergängen
- der aktiven Mitarbeit im Schulleitungsteam in allen Fragen der Schulorganisation, Schul- und Unterrichtsentwicklung
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt an Gymnasien
- Mehrjährige Unterrichtserfahrung und Erfahrung in der Klassenleitung an einer Kooperativen Gesamtschule
Kompetenzen und Qualifikationen, die als besonders relevant angesehen werden:
- unterrichtliche Erfahrungen, insbesondere Unterrichtserfahrungen im Bildungsgang des Gymnasialzweiges
- erfolgreiche Tätigkeit in schulischen oder in im schulischen Interesse liegenden Ämtern und Aufgaben, insbesondere Erfahrungen als Klassenlehrer/in in der Sekundarstufe I
- unterrichtliche Kompetenzen, insbesondere
o Diagnose- und Förderkompetenz
o Erziehungs- und Beratungskompetenz
- Fähigkeiten und Erfahrungen in der Mitgestaltung von Schule
o Erfahrung in der Koordination von Schulentwicklungsprojekten
- Selbstkompetenz, insbesondere
o Innovationsfähigkeit und Initiative
o Planungs- und Organisationsfähigkeit
- soziale Kompetenz, insbesondere
o Kooperations-, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
o Motivationsfähigkeit
o Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit
o Genderkompetenz
Über die Stellen- und Bewerberportale steht vorrangig die Möglichkeit der digitalen Bewerbung zur Verfügung. Die geforderten Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse über Lehramtsprüfungen, letzte Ernennungsurkunde, Nachweise über berufliche Tätigkeiten und weitere Nachweise, insbesondere über die Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, sind innerhalb der Bewerbungsfrist als Anlagen zum Bewerberprofil hochzuladen. Dabei können die Angaben des Bewerberprofils (beispielsweise Anschrift) auch im Nachgang noch aktuell gehalten werden. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die in die Stellen- und Bewerberportale hochgeladen wurden, bei Bedarf in Papierform nachfordern.
Bewerbungen in Papierform sind innerhalb der Bewerbungsfrist zusammen mit den geforderten Unterlagen (siehe oben "digitale Bewerbung") beim Staatlichen Schulamt für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den Werra-Meißner-Kreis, Rathausstraße 8, 36179 Bebra, einzureichen.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden auf freiwilliger Basis gebeten, im Rahmen des Bewerbungsprozesses zu bestätigen, dass sie die jeweiligen Dienstvorgesetzten über die Bewerbung in Kenntnis setzen.
Mit der Bewerbung erklären Bewerberinnen und Bewerber zugleich ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakten.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Zudem legen Sie ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen und Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz in der Fassung vom 28. September 2011 (GVBl. I S. 590), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2024 (GVBl. 2024 Nr. 84), vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021 (Amtsblatt 2022. S. 2) entsprechend.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 14), werden bei der Auswahl im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplans besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u. a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
Herr Hagen Riedemann, zuständiger schulfachlicher Aufsichtsbeamter
Frau Hannelore Seubert, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte für die Lehrkräfte
Herr Detlef Nizold, Gesamtvertretung der schwerbehinderten Lehrkräfte