Aufgabenbeschreibung (komprimierte Fassung)
- Leitung des Fachbereichs III (Mathematik, Naturwissenschaften, Informatik) in organisatorischer, pädagogischer und fachlicher Hinsicht; Steuerung der curricularen Arbeit, Förderung kompetenzorientierter und fachdidaktisch Ansätze im FB III
- Organisation und Verantwortung für die Durchführung der schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen, Vorsitz in Prüfungsausschüssen sowie Prüfung und Koordination der Aufgabenvorschläge für das Landesabitur
- Strategische Weiterentwicklung des MINT-Profils der Schule, insbesondere der informatischen und naturwissenschaftlichen Grundbildung, des MINT-Zentrums (u.a. mit den Schwerpunkten Programmierung und Digitalelektronik), der außerunterrichtlichen Angebote (z. B. Wettbewerbe, Begabten- und Schülerinnenförderung) sowie der Kooperation mit außerschulischen Partnern
- Fachliche Leitung und Weiterentwicklung des Faches Informatik und Unterricht im Fach Informatik in den Sekundarstufen I und II; Verantwortung für Unterrichts- und curriculare Entwicklung sowie für die Weiterentwicklung und Umsetzung des schulischen Medienbildungskonzepts unter Berücksichtigung von Medienpädagogik, Prävention, Intervention und der KMK-Strategie "Bildung in der digitalen Welt"
- Steuerung der digitalen Schulentwicklung und Wahrnehmung zentraler Aufgaben im IT-Bereich, insbesondere Koordination digitaler Organisations- und Verwaltungsprozesse, Weiterentwicklung digitaler Infrastruktur und Lernumgebungen, Betreuung zentraler schulischer IT-Systeme sowie Verzahnung von Unterrichtsentwicklung und Digitalisierung
- Mitwirkung an der Personalentwicklung sowie der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften einschließlich Betreuung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst sowie Organisation von Fortbildungen
Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen des Hessischen Kultusministeriums für die Besetzung von Funktionsstellen an Schulen im Hessenportal, dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 02. März 2026 (ABI.3/26, S.88 ff).
Für die Besetzung der Stelle wird zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt für Gymnasien
- Bewährung als Beamter/Beamtin auf Lebenszeit bzw. unbefristetes Arbeitsverhältnis mit mindestens dreijähriger Dienstzeit
- Fakultas im Fach Informatik und mindestens ein weiteres Fach aus dem Aufgabenfeld III, das an der Schillerschule unterrichtet wird
- Nachgewiesene Tätigkeiten im Rahmen des Landesabiturs, beispielweise in der Abnahme von Prüfungen
Die nachstehenden Voraussetzungen sind erwünscht:
- Erfahrung in der Wahrnehmung schulischer Leitungsaufgaben, z. B. als Fachsprecher/Fachsprecherin sowie in der Leitung von Projekt-, Arbeits- oder Steuergruppen
- Erfahrung in der Administration digitaler Schulinfrastruktur
- Erfahrungen in der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften
- hohe Organisations- und Innovationsfähigkeit verbunden mit strategischer Kompetenz, vorzugsweise nachgewiesen in der Konzeptentwicklung und Steuerung von Schul- und Unterrichtsentwicklungsprozessen im Aufgabenfeld III
nachgewiesene Team- und Konfliktfähigkeit in Verbindung mit hoher Rollenklarheit
- hohes Maß an Zuverlässigkeit sowie Belastbarkeit
- gendersensible Beratungskompetenz
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
- Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
- Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Funktionsstelle
- Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt am Main
- Die Gesamtschwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte am Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main.
Über die Stellen- und Bewerberportale steht vorrangig die Möglichkeit der digitalen Bewerbung zur Verfügung.
Die geforderten Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen, letzte Ernennungsurkunde, Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und weitere Nachweise, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, sind innerhalb der Bewerbungsfrist als Anlagen zum Bewerberprofil möglichst im PDF-Format hochzuladen. Dabei können die Angaben des Bewerberprofils (beispielsweise Anschrift) auch im Nachgang zur Bewerbung noch aktuell gehalten werden.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).
Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die in die Stellen- und Bewerberportale hochgeladen wurden, bei Bedarf in Papierform nachfordern.
Bewerbungen in Papierform sind innerhalb der Bewerbungsfrist zusammen mit den geforderten Unterlagen (siehe oben "digitale Bewerbung") bei dem in der Ausschreibung genannten Staatlichen Schulamt einzureichen.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden auf freiwilliger Basis gebeten, im Rahmen des Bewerbungsprozesses zu bestätigen, dass sie die jeweiligen Dienstvorgesetzten über die Bewerbung in Kenntnis setzen.
Mit der Bewerbung erklären Bewerberinnen und Bewerber zugleich ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakten.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung vorhandener Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Zudem legen sie ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Behörde auf die Erstellung einer zeitnahen dienstlichen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Behörde in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der dienstlichen Beurteilung zu setzen.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz in der Fassung vom 28. September 2011 (GVBl. I S. 590), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2024 (GVBl. 2024 Nr. 84), vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021 (ABl. 2022 S. 2) entsprechend.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplans besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 14), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).