Informationen über das Kultusministerium Hessen, das Staatliche Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main sowie über die Schule, an der die Stelle zu besetzen ist, können Sie den jeweiligen Internetauftritten entnehmen.
Schulsituation:
Das Friedrich-Dessauer-Gymnasium ist ein Oberstufengymnasium in Frankfurt/Höchst, d.h. die Schülerinnen und Schüler sind im Alter von 15 bis ca. 20 Jahren.
Es steht ein eigenes Büro für die sozialpädagogische Fachkraft zur Verfügung.
Als UBUS-Kraft an unserem Oberstufengymnasium gestalten Sie eine vielseitige und sinnstiftende Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen: Sie begleiten individuell in herausfordernden Lebens- und Lernsituationen sowie rund um die Abiturprüfungen und die Berufsorientierung – präventiv und auch in akuten Krisen. Gleichzeitig steuern Sie Netzwerkarbeit mit externen Partnern. Gemeinsam mit Lehrkräften, Schulleitung und interdisziplinären Teams entwickeln Sie Konzepte und bringen sich aktiv in schulische Projekte ein, insbesondere im Bereich Demokratielernen über die Mitarbeit im Courage-Team, der Unterstützung der Schülervertretung und des Abikomitees. Für die Schülerinnen und Schüler gestalten Sie in deren Mittagspausen Angebote im Bereich "mental health", ggf. auch eine Sport AG. Die Lehrkräfte freuen sich über Ihre Unterstützung bei der Schülerinnenberatung, der Vorbereitung von Elterngesprächen und ein Angebot zur kollegialen Beratung.
Für die kreative Umsetzung der verschiedenen Angebote für junge Erwachsene und das Einbringen eigener Ideen finden Sie an unserer Schule einen großen Gestaltungsspielraum.
Von der Bewerberin/dem Bewerber wird die selbstständige und eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben erwartet, die sich aus dem Schulgesetz, dem schulinternen Geschäftsverteilungsplan/Schulprogramm und den allgemeinen Hinweisen zu den Ausschreibungen im Hessenportal ergeben. Weiterhin sind die folgenden Aufgaben besonders gefordert:
- Schülerbezogene Maßnahmen:
o individuelles Arbeiten mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen, präventiv und konfliktbezogen (in strukturellen Krisen, bei Lernschwierigkeiten, Absentismus, Selbstorganisation, Prüfungsangst u.a. )
o systemisches Arbeiten
o offene Angebote in Pausen und während des Abiturs
o Alltagsbewältigung (Strukturierungsangebote)
o Verstärkerprogramme (Angebote zu mental health)
o Unterstützung bei Berufsorientierung
o Schutzkonzept (Intervention, Kinderschutz bei Minderjährigen)
o Beratung von Lehrkräften bezogen auf pädagogische Fragestellungen
o Schülereinzelfallberatung/ Hospitation mit kollegialem Feedback (präventiv und konfliktbezogen)
o Erarbeitung von konzeptionellen Inhalten zusammen mit Kollegium/Schulleitung.
o Zusammenarbeit in interdisziplinären Teams
- Außerschulische Maßnahmen:
o Steuerung und Kooperation der Netzwerkarbeit
o Koordinierungs- und Verwaltungsaufgaben in der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und therapeutischen Einrichtungen
o Verständnis kultureller Erwartungen
o Eltern/Familie
- Unterrichtsbezogene Maßnahmen:
o Unterstützen/Beraten bei individuellen Lernwegen
o Wahrnehmung und Kommunikation
Zwingende Anforderungen:
- Nachweis einer der nachfolgenden Qualifikationen:
1. Abschluss (Bachelor/Master/Diplom) im Studiengang / in der Studienrichtung Sozialpädagogik oder Sozialarbeit
2. Abschluss (Bachelor/Master/Diplom) als Kindheitspädagogin/Kindheitspädagoge (m/w/d)
3. gleichwertiger Abschluss (gem. Anlage 1 des o.g. Erlasses)
(Bei unterschiedlicher Qualifikation der Bewerber/innen erfolgt die Auswahlentscheidung ausschließlich entsprechend der bezifferten Rangfolge.)
- Erfahrungen in der Kinder- und/oder Jugendarbeit
- Bereitschaft zur Mitarbeit im Beratungsteam und Courage-Team sowie
Unterstützung der Schülervertretung
Kompetenzen und Fähigkeiten, die als besonders relevant angesehen werden:
- Kommunikationskompetenz
- Beratungskompetenz
- Genderkompetenz
- Interkulturelle Kompetenz
- Organisationsfähigkeit
- Kooperationsfähigkeit
Wünschenswerte Anforderungen:
- Nachweisbare Erfahrungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen in schwierigen Lebenssituationen
- Erfahrung im Umgang mit außerschulischen Unterstützungsangeboten
- Kooperationsfähigkeit insbesondere bei der Zusammenarbeit mit Lehrkräften und weiteren sozialpädagogisch arbeitenden Personen an der Schule
- Kenntnisse im Bereich der Kinder- und Jugendpsychologie
Hier können sich darüber informieren, welche Vorteile Ihnen das Land Hessen als Arbeitgeber bietet: https://karriere.hessen.de/ihre-vorteile
Stellenumfang: 0,5 Stelle
Die Eingruppierung erfolgt je nach Qualifikation in Anwendung der Entgeltordnung für die Lehrkräfte und die im Schuldienst unterrichtsunterstützenden Beschäftigten des Landes Hessen (TV EGO-L-H).
Die Verarbeitung der Bewerbungsdaten erfolgt stets im elektronischen Verfahren, daher erstellen Sie Ihre Bewerbung möglichst direkt über das Bewerberportal.
Bei der Bewerbung um eine Stelle im Rahmen der schulbezogenen Stellenausschreibung sind die nachfolgend geforderten Unterlagen zwingend vorzulegen:
- Anschreiben mit Angabe des Referenzcodes und der Schule,
- Lebenslauf,
- Nachweise der geforderten Qualifikationen (Zeugnisse und Urkunden - Bei Annahme eines Einstellungsangebots sind beglaubigte Kopien davon nachzureichen.),
- Nachweise über weitere Berufsausbildungen oder Zusatzprüfungen bzw. Nachweise über berufliche Erfahrungen und
- ergänzende Nachweise (insbesondere über die in der Ausschreibung gestellten Anforderungen).
Bewerben soll sich nur, wer die in der Ausschreibung geforderten Voraussetzungen nachweisen kann.
Bei Unvollständigkeit der Unterlagen kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Aus Kostengründen können ggf. eingereichte Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nur gegen Zusendung eines Freiumschlages zurückgesandt werden.