Für den Bereich des Staatlichen Schulamtes für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden ist die Stelle der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten für Lehrkräfte ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen.
Die Stellenbesetzung erfolgt auf der Basis des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGIG) mit den Zielen, die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer sowie die Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst in allen Dienststellen des Landes Hessen sicherzustellen.
Die Dienststellen sind nach § 4 HGIG verpflichtet, "(…) bei allen Entscheidungen, die Auswirkungen auf die Beschäftigten haben können, sowie bei der Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen, die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern als durchgängiges Leitprinzip zugrunde zu legen."
Im Land Hessen beraten und begleiten 15 Staatliche Schulämter die Schulen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Als untere Schulaufsichtsbehörde sind sie dabei direkt an das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen angebunden.
Die Aufgaben der Staatlichen Schulämter leiten sich aus dem Hessischen Schulgesetz ab. Sie gliedern sich in die vier Bereiche Aufsicht, Service, Unterstützung und Interne Dienste.
Als untere Schulaufsichtsbehörden stellen die Staatlichen Schulämter pädagogisch und rechtlich angemessene Entscheidungen in Schul- und Schülerangelegenheiten sicher. Dabei steht insbesondere die kontinuierliche Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität schulischer Arbeit im Fokus.
Im Rahmen ihrer vielfältigen Aufgaben arbeiten schulfachliche und verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamtinnen und -beamte, Schulpsychologinnen und -psychologen, Leiterinnen und Leiter des Bereichs pädagogische Unterstützung, Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sowie Assistenzkräfte zusammen, deren Fachkompetenzen eine effektive und effiziente Aufgabenerledigung sicherstellen.
Die ca. 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Staatlichen Schulamt für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden sind dabei zuständig für 144 Schulen mit über 4.700 Lehrkräften und über 55.000 Schülerinnen und Schülern.
Unterstützt werden sie bei ihren vielfältigen Aufgaben auch von abgeordneten Lehrkräften und Fachberaterinnen und Fachberatern.
Aufgaben der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten gem. § 17 HGlG:
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Überwachung der Durchführung des HGIG und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
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Unterstützung der Leitung des Staatlichen Schulamtes bei der Umsetzung des HGIG und des AGG, insbesondere bei
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Aufstellung und Änderung des Frauenförder- und Gleichstellungsplanes gem. § 7 HGlG
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Maßnahmen nach § 7 HGlG
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personellen Maßnahmen im Sinne von §§ 63, 77 und 78 HPVG, wie z. B. Einstellungsverfahren, Beförderungen, Verbeamtungen, Versetzungen, Abordnungen
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sozialen Maßnahmen im Sinne von § 74 HPVG
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organisatorischen Maßnahmen im Sinne von § 81 HPVG
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Stellenausschreibungen und Auswahlverfahren für Personalstellen der Dienststelle, für die sie bestellt wurde
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der Besetzung von Gremien nach § 13 HGlG
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sonstigen Maßnahmen zur Durchführung des Frauenförder- und Gleichstellungsplanes
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sowie Maßnahmen zum Schutz vor sexueller Belästigung
Dauer der Bestellung: In der Regel 6 Jahre (§ 16 Abs. 1 HGlG)
Stellenumfang: Eine Stelle mit 100 %
Hinweis: Im Falle der Bestellung zur Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten endet gemäß § 15 Abs. 2 Satz 4 HGlG die Zugehörigkeit zu einer Personalvertretung.
Für die Besetzung der o. g. Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
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Zur Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten darf nur eine Frau bestellt werden (§ 15 Abs. 2 S. 1 HGIG)
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Unbefristetes Beschäftigungsverhältnis (§ 15 Abs. 2 S. 5 HGIG) in einer Schule im Bereich des Staatlichen Schulamtes für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden
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Zweites Staatsexamen in einem der Lehrämter
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Mehrjährige Berufserfahrung als Lehrkraft mit voller Lehrbefähigung
Die nachstehenden Anforderungen sind wünschenswert:
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Kenntnisse in der Durchführung von Seminaren im Bereich von Erwachsenenbildung
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Fähigkeiten und Kenntnisse im Bereich der Gleichstellungsarbeit
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Kenntnisse im Hessischen Personalvertretungsgesetz, Schwerbehindertenrecht und/oder Schule Gesundheit
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Augenhöhe in der Kommunikation mit Führungskräften
Fachliche und überfachliche Kompetenzen:
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Sachkenntnis und Zuverlässigkeit (§ 15 Abs. 2 S. 5 HGlG)
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Genderkompetenz und Kompetenz in der Thematik Gleichberechtigung und Gleichstellung der Geschlechter sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
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Kommunikationsfähigkeit
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Fähigkeit zu konzeptionellem und perspektivisch orientiertem Denken
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Konfliktlösungskompetenz
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Sozial- und Beratungskompetenz
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Kooperationsfähigkeit
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Bereitschaft zur Aneignung von Rechts- und Verwaltungskenntnissen
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Kenntnisse in MS Office (Word, Excel, PowerPoint)
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Moderner Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des betrieblichen Gesundheitsmanagements.
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Flexible Arbeitszeitmodelle und kollegiale Absprachen als gute Voraussetzung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir nehmen derzeit an der Zertifizierungsmaßnahme für das Gütesiegel "Familienfreundlicher Arbeitgeber" teil.
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Möglichkeit, Aufgaben auch im Rahmen des mobilen Arbeitens außerhalb der Dienststelle zu erledigen.
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Möglichkeit an Fortbildungen zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung teilzunehmen.
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Flache Hierarchien und schnelle Entscheidungsprozesse, die es Ihnen leichtmachen, neue Impulse zu setzen und Ihre Ideen in die Praxis umzusetzen.
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Gute Anbindung des Arbeitsplatzes an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Als Beschäftigte bzw. Beschäftigter des Landes Hessen kommen Sie außerdem derzeit in den Genuss des "LandesTicket Hessen". Mit diesem haben Sie nicht nur innerhalb Hessens sowie in mehreren angrenzenden Gebieten wie zum Beispiel Mainz freie Fahrt im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Es beinhaltet auch die Möglichkeit von montags bis freitags ab 19:00 Uhr und am Wochenende sowie an Feiertagen ganztags einen Erwachsenen und alle zum Haushalt gehörenden Kinder bis 14 Jahre kostenfrei mitzunehmen.
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Parkmöglichkeiten in der Nähe der Dienststelle.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, würden wir uns über Ihre Bewerbung freuen.
Bitte bewerben Sie sich bevorzugt online über das Bewerber-/Karriereportal des Landes Hessen, da die Verarbeitung Ihrer Bewerbungsdaten stets im elektronischen Verfahren erfolgt. Die üblichen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. Schwerbehindertenausweis etc.) laden Sie bitte innerhalb des Bewerbungsvorgangs dort hoch.
Achten Sie bitte unbedingt auf die Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).
Sollte Ihnen eine Bewerbung über das Bewerber-/Karriereportal nicht möglich sein, richten Sie bitte Ihre Bewerbung an
Staatliches Schulamt
für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden
z.Hd. Büroleitung
Walter-Hallstein-Str. 3-7
65197 Wiesbaden
Ansprechperson für Fragen zur Ausschreibung:
Frau Lena Siegenthaler
Telefon: +49 611 8803 422; E-Mail: [email protected]
Ansprechperson für Fragen zum Tätigkeitsfeld:
Frau Simone Sieder
E-Mail: [email protected]
Eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens nur gegen Zusendung eines Freiumschlages zurückgesandt.
Bewerbungskosten und Fahrtkosten im Zusammenhang mit einem Auswahlverfahren werden nicht erstattet.
Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetztes (HDSIG).
Bei uns eingehende Bewerbungsunterlagen werden in unserem DV-gestützten Ablagesystem gespeichert und spätestens 6 Monate nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.