Die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d)
der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten, ca. 12.500 Einwohner, ist wegen vorzeitigen Ausscheidens aus dem Amt des bisherigen Amtsinhabers neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wahl findet am Sonntag, den 27.09.2026, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, den 18.10.2026, statt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Arti kel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger) (m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbung in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische
Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württ emberg (GemO) genannten Personen.
Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am 03.09.2026 18:00 Uhr, schrift lich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Gemeinde Linkenheim-Hochstetten, Karlsruher Straße 41, 76351 Linkenheim-Hochstett en, in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:
- 25 Unterstützungsunterschrift en von zum Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechti gten Personen einzeln auf amtlichen Formblätt ern. (Formblätt er werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung, vom Wahlamt der Gemeinde Linkenheim-Hochstett en, Karlsruher Str. 41, 76351 Linkenheim-Hochstett en, kostenfrei ausgegeben.)
- Eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck.
- Eine eidesstatt liche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vorliegt, auf amtlichem Vordruck.
- Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstatt liche Versicherung, auf amtlichem Vordruck, abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunft smitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunft smitgliedstaates über die
Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gülti gen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.
Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Sti chwahl auch die Teilnahme an der Sti chwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes (KomWG)).
Seitens der Gemeindeverwaltung Linkenheim-Hochstett en ist geplant, in einer öffentlichen Versammlung am 15.09.2026 im Bürgerhaus der Gemeinde Linkenheim-Hochstett en eine Vorstellung der zugelassenen Bewerber (m/w/d), gem. § 47 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung für Baden-Württ emberg (GemO), durchzuführen.
Die Bewerbungsfrist richtet sich nach den Angaben in der Veröffentlichung im Staatsanzeiger vom 03.07.2026.