Das Land Hessen ist der größte Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in Hessen. Das Land Hessen ist ein Arbeitgeber, der mehr als Arbeit bietet. Wir sind eine bürgernahe und wirtschaftlich arbeitende Verwaltung.
Dabei sind wir uns unserer besonderen gesellschaftlichen und sozialpolitischen Verantwortung bewusst. Zudem schätzen wir die große Vielfalt unserer Beschäftigten und möchten Rahmenbedingungen schaffen, die den Einsatz der vielfältigen Eigenschaften ihrer Beschäftigten und deren Lebensumständen zum Vorteil des einzelnen, aber auch zum Vorteil der gesamten Landesverwaltung und damit letztlich auch der hessischen Bürgerinnen und Bürger ermöglichen. Wir bekennen uns zur interkulturellen Öffnung der Verwaltung und wollen unser Personal, unsere Dienstleistungen und Strukturen an die Vielfalt der Gesellschaft anpassen. Das haben wir auch durch den Beitritt des Landes zur Charta der Vielfalt im Jahre 2011 kundgetan, womit wir uns insbesondere für eine durch Fairness und Wertschätzung geprägte Organisationskultur einsetzen.
Sie übernehmen Verfahren der Staatsanwaltschaft als Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes von der Leitung des Ermittlungsverfahrens bis zum Abschluss, insbesondere auch die Vertretung der Staatsanwaltschaft vor der Strafrichterin oder dem Strafrichter. Das Aufgabengebiet umfasst u.a. die Sachbearbeitung von Delikten aus den Bereichen Körperverletzung, Beleidigung oder falsche Verdächtigung, ferner Vermögensdelikte (bis 2.500 Euro) sowie Verkehrsstrafsachen und daneben Bußgeldverfahren, sofern Einspruch eingelegt wurde.
Die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Justizdienst hat, wer neben den allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung ins Beamtenverhältnis (insb. Höchstalter von 50 Jahren
und deutsche Staatsangehörigkeit) die Befähigung zum Richteramt besitzt. Die Ausschreibung richtet sich daher ausschließlich an Volljuristinnen und Volljuristen.
Erwartet wird ein hohes Maß an Engagement, Flexibilität, Belastbarkeit, Mobilität, Verhandlungsgeschick und Redegewandtheit. Ebenso ist das Verständnis für soziale Belange sowie für wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge von großer Bedeutung.
Unerlässlich für die Tätigkeit als Amtsanwältin oder Amtsanwalt sind zudem Entschlussfreude, Einfühlungsvermögen und sicheres Auftreten. Eine ausgeprägte Fähigkeit und das Interesse, in fachlichen und sozialen Belangen aufgrund von Kenntnissen in kulturell geprägten Normen, Wertehaltungen und Symbolen sowie bestimmter Fertigkeiten und Einstellungen stets sachgerecht zu interagieren ist unabdingbar.
Sie erwartet eine Besoldung in der Besoldungsgruppe A 12 des Hessischen Besoldungsgesetzes mit der Möglichkeit des Aufstiegs bis Besoldungsgruppe A 13 mit Zulage (Oberamtsanwältin oder Oberamtsanwalt mit Zulage). Mit zunehmender dienstlicher Erfahrung steigt das Grundgehalt in Abständen von zwei bis vier Jahren.
Neben dem Grundgehalt wird Verheirateten und Bediensteten mit Kindern ein Familienzuschlag gewährt.
Diese sonstigen Leistungen können Sie von uns erwarten:
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30 Tage Urlaub im Jahr
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Hessenweites "LandesTicket" für alle öffentlichen Verkehrsmittel (Nah- und Regionalverkehr)
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Sonderzahlungen in Höhe von 5% der Bezüge monatlich
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Vermögenswirksame Leistungen
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Anspruch auf Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen
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Altersversorgung, die sich auf die Hinterbliebenen der Beamtinnen und Beamten erstreckt
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Kindergeld, auf Antrag steuerfrei neben den Bezügen
Die hessische Justiz fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Erwünscht sind deshalb im Rahmen der rechtlichen Vorgaben für die ausgeschriebene Stelle Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von rassistischen Zuschreibungen, ethnischer Herkunft, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Bewerberinnen und Bewerber mit einer Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Der ausgeschriebene Arbeitsplatz kann auch in Teilzeit besetzt werden.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schulabschlusszeugnis, Zeugnis der Ersten und Zweiten Juristischen Staatsprüfung, Stationszeugnisse aus dem Referendariat) richten Sie bitte in elektronischer Form (pdf Format) über das Karriereportal des Landes Hessen an den Generalstaatsanwalt des Landes Hessen.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos wird ausdrücklich verzichtet.
Sie werden gebeten, der Bewerbung eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Referendarpersonalakte durch alle am Bewerbungsverfahren beteiligte Stellen beizufügen.
Auslagen, die Ihnen aus Anlass der Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden.
Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bzw. des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) erhalten Sie auf der Internetseite der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main (staatsanwaltschaften.hessen.de)