Beim Polizeipräsidium Essen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Mitarbeiterin/Mitarbeiter im Post- und Informations-Leitsystem (w/m/d) zu besetzen.
- Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen
- Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung erfolgt nach EG 6 TV-L.
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung.
- Auskunftserteilung aufgrund mündlicher, fernmündlicher oder schriftlicher Auskunftsersuchen
- Recherche und Vorgangsbearbeitung in polizeilichen Systemen
- Analoge und digitale Zuweisung von verschiedenen Schriftstücken an die zuständige Sachbearbeitung
- Bearbeitung der ein- und ausgehenden Post des PP Essen
- Ansprechpartner/in für Versand- und Zustellmodalitäten von Brief- und Paketsendungen sowie der Regularien der internen Postverteilung
- Fertigung von Druckerzeugnissen in Vertretung
Im Zuge der Digitalisierung werden sich sowohl die Aufgaben als auch deren Bearbeitung im Laufe der Zeit verändern.
- abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung im kaufmännischen Bereich (einschließlich Vorläuferberufe) oder
- abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung im Verwaltungsbereich (einschließlich Vorläuferberufe) oder
- abgeschlossene Berufsausbildung als Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen (einschließlich Vorläuferberufe) oder
- Angehörige des PP Essen, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen in den letzten drei Jahren entsprechende Tätigkeiten ausüben
gültige Fahrerlaubnisklasse B
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- Bereitschaft zur Leistung einsatzbedingter Überstunden, zur Arbeit an Wochenenden sowie Teilnahme an Rufbereitschaften
Kenntnisse im Umgang mit gängigen MS-Office-Anwendungen
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Für Ihre aussagekräftige Bewerbung nutzen Sie bitte das Bewerbungsportal: https://jobs.polizei.nrw/index.php?ac=jobad&code=LpvqtI67DVTXgwDe3V%2BGEssBBQSlT6OWTluTrQCW47K40sISozRzIEhDRrCXcL1BcqQnyS40AmMQI0LUHSrdGpm%2FDJA5w8Xe
- ein Anschreiben
- ein aktueller Lebenslauf
- Nachweis der geforderten Berufsausbildung
- vorhandene Arbeitszeugnisse
- Nachweis der gültigen Fahrerlaubnis
ggf. ein Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung i. S. d. § 2 SGB IX.
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