Der Schwerpunkt der notariellen Tätigkeit liegt im täglichen Umgang mit dem Bürger und der Gestaltung seiner bedeutenden Rechtsverhältnisse. Zu den Aufgaben der Notare gehören in erster Linie die Beratung sowie das Entwerfen und Beurkunden von Verträgen in Bereichen, die für den Bürger von besonderer Bedeutung sind. Den Notaren sind deshalb ausschließliche Zuständigkeiten im Grundstücksrecht, in großen Teilen des Gesellschafts- und Erbrechts sowie im Familienrecht übertragen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass die Notare sich ausschließlich mit diesen Rechtsmaterien beschäftigen. Eine verantwortungsvolle und umfassende Wahrnehmung ihrer Funktionen erfordert vertiefte Kenntnisse auch in anderen Disziplinen, insbesondere dem öffentlichen Bau- und Erschließungsrecht, dem Verbraucherschutz- sowie dem Steuerrecht.