Die Stelle ist vorläufig in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis im Rahmen einer Mutterschutz-
und Elternzeitvertretung in Vollzeit für die Dauer von einem Jahr zu besetzen. Die Ausübung der
Tätigkeit ist grundsätzlich auch in Teilzeitform möglich, wenn die persönlichen und organisatorischen
Voraussetzungen erfüllt werden können.