EG S 17 TVöD
Besetzbar ab sofort für die Abteilung Soziale Dienste und Kinderschutz im Amt für Soziales und Jugend
Das Amt für Soziales und Jugend der Landeshauptstadt Düsseldorf ist das größte Amt der Stadtverwaltung und versteht sich als Dienstleister und Partner für die Bedürfnisse der Kinder, Jugendlichen und Familien. Fachleute der Jugendhilfe arbeiten an über 160 Standorten im ganzen Stadtgebiet. Sie informieren, beraten und unterstützen Familien, Kinder, Jugendliche und Alleinstehende in vielen Fragen des täglichen Alltags und vermitteln notwendige Hilfen.
Der Bezirkssozialdienst ist für die Bürger*innen des Stadtbezirks die erste Anlaufstelle mit dem Ziel der Information, des Clearings, der Vermittlung, der Beratung und Begleitung sowie der Krisenintervention bei psychosozialen, sozialen und materiellen Problemlagen, die Familien, Kinder, Jugendliche und auch alleinstehende Erwachsene betreffen, einschließlich der Finanzverantwortung in der Folge von fachlichen und organisatorischen Entscheidungen im Rahmen der Paragraphen 27 fortfolgende Sozialgesetzbuch acht (SGB VIII) sowie Stellungnahmen nach § 50 SGB VIII.
Neben einem sicheren Arbeitsplatz in einer kollegialen Atmosphäre bieten wir Ihnen ein chancenreiches Arbeitsumfeld. Im Bezirkssozialdienst erwartet Sie ein vielfältiges Aufgabenspektrum im Bereich Hilfen zur Erziehung und Kinderschutz. Aufgrund der dezentralen Organisation des Bezirkssozialdienstes gibt es Außenstellen in verschiedenen Stadtbezirken. Trotz bestehender Hierarchien leben wir ein Prinzip der offenen Tür und der Fehlerfreundlichkeit. Durch ein unterstützendes Mentoring und unseres Starterpaketes für Führungskräfte erhalten Sie eine qualifizierte und geschützte Einführung in das Arbeitsfeld.
Wir orientieren uns bei unserem Handeln und in unserer Arbeitsweise an dem amtsweiten Leitbild, welches unsere Werte widerspiegelt: https://www.duesseldorf.de/jugendamt/wir.