Einstellung als Psychologin/Psychologe (m/w/d) bei der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen als befristete Teilzeitkraft (max. 30 Wochenstunden) bis zum 31.12.2027. Bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzung ist eine Verlängerung durchaus möglich.
Überstellt ist in diesem Zusammenhang
- dienstrechtlich die Leiterin der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen
- fachlich die Fachaufsicht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
- Leitung des psychologischen Dienstes (s. Richtlinien 2.3.5).
Zudem bestehen folgende Ziele in Bezug auf die Gesamtorganisation:
- Orientierung an den Grundsatz- und Rahmenzielen der Anstalt
Mitwirkung an reibungslosen, termingerechten und kostengerechten Arbeitsabläufen im eigenen Zuständigkeitsbereich und im Psychologischen Dienst
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Die Einstellung erfolgt in die Entgeltgruppe 13 TV-L. Die Festsetzung der (Erfahrungs-)Stufe erfolgt je nach Qualifikation/Berufserfahrung.
Die Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen verfügt über 437 Haftplätze für männliche und 118 Haftplätze für weibliche Gefangene im geschlossenen Vollzug. Weitere 62 weibliche Gefangene können im offenen Vollzug untergebracht werden.
Es bestehen im Einzelnen folgende Zuständigkeiten:
- Männer – geschlossener Vollzug –
- Freiheitsstrafe (Regelvollzug von 9 bis einschl. 36 Monate)
- Freiheitsstrafe von mehr als 36 Monaten bis einschl. 48 Monaten
- Freiheitsstrafe von mehr als 36 Monaten nach Maßgabe besonderer Bestimmungen (Einweisungsverfahren)
- Strafarrest
- Frauen – geschlossener Vollzug –
- Freiheitsstrafe
- Untersuchungshaft an Erwachsenen
- Auslieferungs- und Durchlieferungshaft an Erwachsenen, Zivilhaft
- Frauen – offener Vollzug –
- Ersatzfreiheitsstrafe
- Freiheitsstrafe bei Verurteilten, die sich auf freiem Fuß befinden
Freiheitsstrafe nach Maßgabe besonderer Bestimmungen (Progression)
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Nähere Informationen zur Behörde oder zum Aufgabenfeld finden Sie unter
- https://www.jva-gelsenkirchen.nrw.de/
https://www.justiz-karriere.nrw/berufe/justizvollzug/lehrer
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Die Aufgabenbereiche der zu besetzenden Stelle umfassen gemäß den Richtlinien für die Fachdienste bei den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen (AV des JM vom 18.12.2015 (2400 – IV.54) in der Fassung vom 06. Juli 2017) insbesondere:
- Persönlichkeits-, Störungs- und Kriminaldiagnostik bei der Vollzugsplanung
- kriminaldiagnostische gutachtliche Stellungnahmen zu Lockerungsfragen und zur Risikoeinschätzung bei vorzeitiger Entlassung
- Diagnostik und Kurzinterventionen bei krisenhaften Entwicklungen/Symptomen
- psychologische Beratung von Gefangenen
- Teilnahme an Besprechungen und Konferenzen
- Durchführung von strukturierten Trainingsmaßnahmen für Gefangene
- Mitwirkung in Auswahlverfahren bei Bewerberinnen/Bewerbern des Allgemeinen Vollzugs- und Werkdienstes
- Mitwirkung bei der Ausbildung von Nachwuchskräften des Allgemeinen Vollzugs und Werkdienstes sowie anderer Fachrichtungen im Einzelfall
Mitwirkung an der Verbesserung von Arbeitsabläufen und Organisationsformen
- abgeschlossenes Studium der Psychologie mit Abschluss als Master of Science oder mit Diplom
- gute Fachkenntnisse in Psychodiagnostik
- gute Fachkenntnisse und nach Möglichkeit Erfahrungen in Bezug auf die Erstellung forensisch-psychologischer Gutachten
- gute Kenntnisse und Erfahrungen in Krisenintervention
- Kenntnisse in psychotherapeutischen Methoden
gute Fertigkeiten im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
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- Kommunikationsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit und Teamgeist
- Zielstrebigkeit, Selbstvertrauen, Belastbarkeit
- Mut zur Klarheit und Offenheit in Standpunkten
- Flexibilität im Denken und Handeln
- professionelles Verhältnis zwischen Nähe und Distanz
- Fähigkeit und Bereitschaft zu Selbstkritik, Veränderungsbereitschaft
- Fähigkeit zum Zeitmanagement
Bereitschaft zur Weiterbildung
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Der aussagekräftigen Bewerbung sind beizufügen:
- Bewerbungsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Schulentlassungszeugnis
- Abschlusszeugnis der Universität
Arbeitszeugnisse über bisherige Beschäftigungen
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Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Sie werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Beschäftigten ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen von Menschen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Nationalität, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen.
Darüber hinaus sieht sich das Land Nordrhein-Westfalen der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.
Wir freuen uns über Ihre aussagefähige und vollständige Bewerbung (u.a. mit Kopien von Abschlusszeugnissen und ggf. von Beurteilungen bzw. Arbeitszeugnissen).
Senden Sie diese bitte per E-Mail (in einer PDF-Datei, Dateigröße max. 5 MB) bis zum 16. August 2026 an:
[email protected]
Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Mierau (Leitung Psychologischer Dienst) unter der Telefonnummer 0209/4021 – 105 oder Herr Lüning (Stellv. Verwaltungsleitung) unter der Telefonnummer 0209/4021 – 116 zur Verfügung.
Bitte reichen Sie keine Originaldokumente ein und verzichten Sie auf Bewerbungsmappen, da die Unterlagen nicht zurückgesandt und nach Abschluss des Verfahrens unter Berücksichtigung des Datenschutzes vernichtet werden. Eventuell angefallene Reisekosten werden durch die Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen nicht erstattet.
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbung erteilen Sie das Einverständnis, dass die für das Auswahlverfahren erforderlichen personenbezogenen Daten vorübergehend gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten und Bewerbungsunterlagen unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen gelöscht bzw. vernichtet.
Dieses Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden. Ihre Bewerbung kann in diesem Fall nicht mehr im laufenden Auswahl- und Einstellungsverfahren berücksichtigt werden.