Wagenmeister/innen stellen vor jeder Zugfahrt die Betriebssicherheit und Verkehrstauglichkeit an Ganzzügen, Wagengruppen oder Einzelwagen sowie deren Ladungen fest. Sie führen technische Untersuchungen sowohl an Güter- wie auch an Reisezugwagen durch. Dabei überprüfen sie diese auf Schäden und Mängel und müssen eigenständig entscheiden, ob der jeweilige Wagen für die Reparatur aus dem Zug ausgesetzt werden muss oder zu seinem Ziel ggf. mit Einschränkungen weiterlaufen darf und damit erst zu einem späteren Zeitpunkt einer Reparatur unterzogen wird.