Sie beraten die gesetzlichen Krankenkassen in sozialmedizinischen Fragen zu Arbeitsunfähigkeit und Notwendigkeit von Rehabilitationsmaßnahmen, unkonventionellen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, Hilfsmitteln, Arzneimitteln sowie Fragen von möglichen Behandlungsfehlern. Im Bereich Krankenhaus beantworten Sie Fragestellungen zu stationärer Behandlungsnotwendigkeit, Verweildauer und Qualität der Kodierung.