Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur unbefristeten Einstellung eine/einen
- In Ihrer neuen Position tragen Sie aktiv zur Sicherheit und Qualität von Sonderbauten gemäß § 2 Abs. 4 BbgBO im Bestand bei.
- Dabei übernehmen Sie die eigenverantwortliche Durchführung wiederkehrender Sicherheitsüberprüfungen und leisten so einen entscheidenden Beitrag zum Schutz von Menschen und Gebäuden.
- Sie prüfen sorgfältig Unterlagen und Nachweise, würdigen deren Inhalte und bereiten damit die Grundlage für fundierte Entscheidungen vor.
- Ebenso übernehmen Sie die Vor- und Nachbereitung von Ortsbegehungen sowie Wiederholungs- und Nachprüfungen und führen diese selbstständig durch.
- Ihre Expertise ist gefragt, wenn es darum geht, Stellungnahmen zu erstellen, Mängelprotokolle anzufertigen und bei Gefahrenlagen zielgerichtete Maßnahmen einzuleiten.
- Darüber hinaus beurteilen Sie alternative Lösungsansätze und Kompensationsmöglichkeiten, um Mängel effizient und nachhaltig zu beheben.
- Nach der vollständigen und ordnungsgemäßen Beseitigung von Mängeln – sowohl baulich als auch anlagentechnisch – überprüfen Sie alle relevanten Nachweise und sichern so den offiziellen Abschluss.
- abgeschlossenes Hoch- bzw. Fachhochschstudium (Diplom, Bachelor) der Fachrichtungen Bauingenieurwesen (Hochbau), Architektur oder ein vergleichbarer Studiengang mit dem Schwerpunkt Brandschutz sowie umfangreiches brandschutztechnisches Spezialwissen
- alternativ: eine geeignete Vorqualifikation mit zusätzlicher abgeschlossener Qualifikation zur/zum Sachverständigen vorbeugender Brandschutz
- Berufserfahrung in der brandschutztechnischen Planung und Ausführung oder Prüfung von Gebäuden, insbesondere von Sonderbauten unterschiedlicher Art
- Kenntnisse und Erfahrung im Bereich des abwehrenden Brandschutz, des Brandverhaltens von Bauprodukten und Bauarten, des anlagentechnischen Brandschutzes
- Kenntnisse der einschlägigen bauordnungsrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Verfahrens-, Sonderbau- und Bauproduktenverordnungen
- Pkw-Führerschein sowie die Bereitschaft, eigenständig ein Dienstfahrzeug oder das private Fahrzeug für Dienstfahrten (gegen Wegstreckenentschädigung) zu nutzen
- Auffassungs- und Urteilsvermögen, selbstständige und lösungsorientierte Arbeitsweise, Kooperations- und Teamfähigkeit sowie Kommunikations- und Informationsfähigkeit
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