Mit Inkrafttreten der Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen (AnFöVo) am 01.01.2017 haben sich die Bedingungen für die Tätigkeit in der ambulanten Betreuung von Senioren verändert.
Auf Basis dieser hier angebotenen Basisqualifizierung können Sie als Betreuungskraft im ambulanten Dienst die zu betreuenden Personen in ihren Alltagsaktivitäten unterstützen.
Zielgruppe:
- Personen, die Interesse an der Arbeit mit älteren Menschen haben
- Personen, die eine Umschulung planen
- Helfer in der Pflege ohne Qualifizierung
Die Qualifikation zur Betreuungskraft nach §45a SGB XI hat folgende Inhalte:
- Basiswissen über Krankheit- und Behinderungsbild
- Basiswissen zum Gesetze über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
- Angemessenes Grund- und Notfallwissen im Umgang mit
- Pflegebedürftigen
- Wahrnehmung des Sozialen Umfeldes und des bestehenden Hilfe- und Unterstützungsbedarfs
- Haushaltsführung und Hauswirtschaft
- Grundkenntnisse über Angebote zur Unterstützung im Alltag
Dauer:
- 40 Unterrichtsstunden Theorie