https://www.ph-freiburg.de/fileadmin/shares/Zentral/Verwaltung/Rektorat_Lehre/qualitaetssicherungskonzept_nal.pdf
Sofern vor oder nach der Promotion eine Beschäftigung als Akademische Mitarbeiterin oder Akademischer Mitarbeiter erfolgt ist, sollen Promotions- und Beschäftigungsphase zusammen nicht mehr als sechs Jahre betragen haben. Verlängerungen nach § 2 Absatz 5 Satz 1 Nummern 1 und 3 bis 5 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) bleiben hierbei außer Betracht. § 2 Absatz 3 Satz 1 WissZeitVG gilt entsprechend.
Die Pädagogische Hochschule Freiburg versteht sich als familienfreundliche Hochschule. Es gehört zu den strategischen Zielen der Hochschule, den Anteil von Frauen in Forschung und Lehre weiter zu steigern. Bewerbungen geeigneter Frauen sind deshalb besonders erwünscht. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen gegenüber männlichen Bewerbern bevorzugt eingestellt.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung bis spätestens 13.09.2026 ausschließlich über unser Bewerbungsportal unter https://stellenangebote.ph-freiburg.de.
Fachliche Auskünfte erteilt gerne Prof. Dr. Josef Nerb (Telefon: 0761/682-376, E-Mail:[email protected]; Vorsitzender der Berufungskommission).