Bitte beachten Sie, dass Ihr Profil bzw. die formalen Voraussetzungen zwingend erforderlich sind.
Für Beamtinnen/Beamte:
Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe zwei (ehemals gehobener Dienst) in der Laufbahnfachrichtung Gesundheit und Soziales
oder
Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe zwei (ehemals gehobener Dienst) für den allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienst mit erfolgreichem Abschluss eines Qualifizierungsprogramms für die Arbeit im Teilhabefachdienst (z. B. „Fallmanagement in der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII“).
Für Tarifbeschäftigte:
mit abgeschlossenem Studium: Diplom-Studium oder Bachelor of Arts (B. A.) in der Fachrichtung „Soziale Arbeit“ bzw. Sozialarbeit/Sozialpädagogik“ oder „Heilpädagogik“ mit entsprechender staatlicher Anerkennung.
Bewerben können sich auch Tarifbeschäftigte:
sonstige Beschäftigte, die über den erfolgreichen Abschluss eines Qualifizierungsprogramms für die Arbeit im Teilhabefachdienst (z. B. „Fallmanagement in der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII“) verfügen oder sonstige Beschäftigte mit einer mindestens einjährigen Berufserfahrung im Aufgabengebiet der Teilhabeplanung.
Die Bereitschaft zur Teilnahme am „Qualifizierungsprogramm im Bereich Eingliederungshilfe (SGB IX)“ ist für alle Beschäftigtengruppen unabdingbar.
Erforderlich sind verhandlungssichere Kenntnisse der deutschen Sprache entsprechend der Stufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen.