Berufsbildungshochschulzugangsverordnung (Nachweis muss bis zum 15. August 2027
vorgelegt werden)
- bei ausländischem Schulabschluss einer nicht deutschsprachigen Schule einen Nachweis von
Deutschkenntnissen vergleichbar dem Niveau C 1 des gemeinsamen europäischen
Referenzrahmens (GER) oder ein gleichwertig anerkanntes Sprachzeugnis
- die Zustimmung zur Sicherheitsüberprüfung (Ü3) nach dem Sicherheitsüberprüfungs- und
Geheimschutzgesetz (SÜG-LSA)
- Besitz oder Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse B bis zum Studienbeginn
- keine Vollendung des 42. Lebensjahres bei Beginn des Studiums (Einstellungsaltersgrenze
gemäß § 8a LBG LSA)
Zudem werden folgende Voraussetzungen erwartet:
- politisches Interesse und die Bereitschaft, jederzeit für die freiheitliche demokratische
Grundordnung i. S. d. Grundgesetzes einzutreten
- eine gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit, Allgemeinbildung und IT-Affinität
- Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Verantwortungsbereitschaft und eine besondere
Zuverlässigkeit
- zeitliche und örtliche Flexibilität (z. B. Dienstreisen, deutschlandweite Ausbildungsorte, Innen-
und Außendiensttätigkeit, Rufbereitschaft, Mehrarbeit)
Wir führen ein zweistufiges Auswahlverfahren durch. Dieses besteht aus einem schriftlichen
Leistungstest und einem anschließenden Vorstellungsgespräch. Im Falle der Zusage folgt nach
dem Auswahlverfahren und vor der Aufnahme des Studiums eine Sicherheitsüberprüfung (Ü3)
nach dem SÜG-LSA.
Anzusprechende Personen für eventuelle Rückfragen unter folgenden Telefonnummern:
Frau Keller (Referatsleiterin Verfassungsschutz) 0391 567 - 3914
Frau Landgraf (Personalreferentin) 0391 567 - 5124
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung bis zum 30.09.2026 über das Online-Bewerberportal
Interamt.
Hinweise:
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung nach Maßgabe des SGB IX besonders
berücksichtigt. Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen, welche die o.g.
Voraussetzungen erfüllen, werden daher ausdrücklich eingeladen, sich zu bewerben. Zur Wahrung
Ihrer Interessen teilen Sie bitte bereits im Rahmen der Bewerbung mit, ob eine Feststellung der
Behinderung oder Gleichstellung vorliegt oder ob ein entsprechender Antrag gestellt ist.
Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender
Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu
entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens
verwendet. Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Bitte beachten Sie
die Datenschutzinformationen.