Das Rechnungsprüfungsamt ist das interne Prüforgan der Stadtverwaltung und prüft im Auftrag der Stadtvertretung das Handeln der Verwaltung auf Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit.
Wird bei Ihnen über die Icons abgebildet
- Prüfung von Investitionsmaßnahmen und kommunalen Baumaßnahmen einschließlich technischer Anlagen und Ausstattungen sowie deren Betrieb und Unterhaltung nach rechtlichen, wirtschaftlichen und bautechnischen Gesichtspunkten (Planung, Ausschreibung, Vergabe, Durchführung und Abrechnung)
- Prüfung und Beratung zur Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit von Bauprojekten und Investitionsmaßnahmen
- Prüfung von Architekten-, Ingenieur- und Planungsverträgen aller Leistungsphasen der HOAI einschließlich aller Verträge und deren Abrechnung
- Prüfung des städtischen Vergabewesens für Bauleistungen, Liefer- und Dienstleistungen nach den vergaberechtlichen Bestimmungen
- Prüfung von Verwendungsnachweisen auf zweckentsprechende Verwendung gewährter Zuwendungen
- Aufnahme, Analyse und Bewertung von operativen Prozessen, Abläufen und Projekten im bautechnischen Bereich
- Mitwirkung bei der Prüfung des Jahresabschlusses
- Prüfung von Vorgängen und Belegen hinsichtlich der Einhaltung kommunalrechtlicher Bestimmungen sowie zum Haushalts- und Kassenrecht
- Mitwirkung bei der Erarbeitung neuer und Überarbeitung bestehender Satzungen, Entgelt- und Gebührenordnungen, Dienstanweisungen u. a. innerdienstlicher Regelungen
- Beschäftigte bzw. Beschäftigter:
- Bachelorabschluss oder Diplom einer Hochschule bzw. Fachhochschule im Bereich Bauingenieurwesen, Architektur oder einer vergleichbaren technischen Fachrichtung oder
- Bachelorabschluss oder Diplom einer Hochschule bzw. Fachhochschule im Bereich der Verwaltungswissenschaften, erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachwirt/in oder erfolgreich abgeschlossener Angestelltenlehrgang II; bei gleichzeitig vorliegender Berufserfahrung in einem bautechnisch ausgerichteten Bereich
- Beamtin bzw. Beamter:
- Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt des Technischen Dienstes (gehobener Dienst) oder
- Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt des Allgemeinen Dienstes (gehobener Dienst) bei gleichzeitig vorliegender Berufserfahrung in einem bautechnisch ausgerichteten Bereich und
- analytische und strukturierte Arbeitsweise
- sehr gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen sowie die Fähigkeit zur überzeugenden Darstellung komplexer Sachverhalte in Wort und Schrift
- Durchsetzungsvermögen und Verhandlungsgeschick
- sicherer Umgang mit der Informations- und Kommunikationstechnik sowie in der Anwendung von Standardsoftware und Fachverfahren
- von Vorteil sind sichere Kenntnisse des Verwaltungsrechts zudem Kenntnisse des öffentlichen Vergaberechts und des Baurechts
Die Vergabe der Funktion erfolgt für verbeamtete Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d) nach den beamtenrechtlichen Maßgaben der Bestenauslese. Die verbeamtete Bewerberin/ der verbeamtete Bewerber (m/w/d) kann im Falle beabsichtigter Beförderungen vorbehaltlich vorliegender beamtenrechtlicher und haushaltsrechtlicher Voraussetzungen entsprechend den jeweiligen Beförderungsmaßgaben berücksichtigt werden.