Ihre wesentlichen Aufgaben
- Durchführen des Infektionsschutzes; Ermitteln bei Erkrankungen, Beratungen (telefonisch oder vor Ort),
- Hygienekontrolle von medizinischen und öffentlichen Einrichtungen, Begehung, Beraten und ggfs. Anordnen gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) und Niedersächsische Verordnung über Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen,
- Konzeptionieren und Durchführen von Belehrungen gem. IfSG, Halten von Hygienevorträgen in öffentlichen Einrichtungen,
- Überwachen von öffentlichen Einrichtungen, z.B. Schwimmbäder, Badeseen, Kindergärten, Schulen, Tattoo-Studios, Justizvollzugsanstalten, Fußpflege- und Nagelstudios, Solarien, Alten- und Pflegeheime, Asylbewerber- und Obdachlosenheime u.v.m.,
- Mitwirken im Teilbereich Infektionsschutz und Hygiene bei der Planung von öffentlichen Einrichtungen (z.B. Krankhäuser, Schulen, Kindergärten, Schwimmbäder, etc.),
- Beraten zu Wohnungshygiene (z. B. Schimmelbefall),
- Mitarbeiten und Übernehmen von diversen anderen Tätigkeiten in den Gebieten
Infektionsschutz, Hygiene und Umwelt,
- Begehen und Überwachen der Trinkwasseranlagen,
- Sichten und Bewerten von Trinkwasserbefunden sowie das Durchführen von Maßnahmen,
- Überwachen der Handlungspflichten der Betreiber von Wassergewinnungsanlagen und Anordnen von ordnungsrechtlichen Maßnahmen nach dem IfSG und der Trinkwasserverordnung.
Die Stelle ist sowohl für Teilzeit als auch für mobiles Arbeiten geeignet, sofern eine Arbeitsaufnahme im erforderlichen Fall, z.B. Ausbruchsgeschehen in einer Gemeinschaftseinrichtung sowie die Außendiensttätigkeit gewährleistet werden kann.