39 bzw. 40 Wochenstunden
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt bzw. zum 01.02.2027 sind im Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (LfBK) in der Abteilung Akademie bis zu zwei Stellen als
Lehrkräfte (m/w/d) im Referat Führungslehre
unbefristet und in Vollzeit zu besetzen.
Das LfBK nimmt Aufgaben des Landes auf den Gebieten des Brandschutzes, des Katastrophenschutzes sowie der zivilen Verteidigung im Geschäftsbereich des für den Brand- und Katastrophenschutz zuständigen Ministeriums wahr.
Zu Ihren Aufgaben gehören:
Ausbilden von Feuerwehrangehörigen in den Bereichen Gruppen- und Zugführer im Haupt- und Ehrenamt
Ausbilden von Feuerwehrangehörigen in Sonderthemen, z. B. vorbeugender Brandschutz oder Kreisausbildung
eigenständiges Erstellen von Lehr- und Lernunterlagen
Vorbereitung, Durchführung und Betreuung sowie Leitung der in der Jahreslehrgangsplanung vorgesehenen Lehrgänge und Tagungen
Erteilung von fachpraktischem und theoretischem Unterricht
Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Übungen
Mitwirkung bei der Beschaffung von Einsatz- und Unterrichtsmitteln für die Unterrichtserteilung
Durchführung von Prüfungen im Ehrenamt sowie als Prüfungsbeisitzer im Hauptamt
Das können Sie von uns erwarten:
einen sicheren und verantwortungsvollen Arbeitsplatz im Beamtenverhältnis oder unbefristeten Arbeitsverhältnis nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder – TV
eine Eingruppierung bis nach Entgeltgruppe 11 TV-L oder Übernahme bis A 12 im Beamtenverhältnis
Freiräume für eigenverantwortliches Arbeiten
ein wertschätzendes, offenes und transparentes Arbeitsumfeld und -klima
Work-Life-Balance durch familienfreundliche, flexible und moderne Arbeitszeiten und -formen, Teilzeitmodelle und mobiles Arbeiten
ein vielfältiges Fortbildungs- und Qualifizierungsangebot
ein vielseitiges Gesundheitsförderungsangebot.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Stelle ist grundsätzlich in Vollzeit zu besetzen. Im Wege des Job-Sharings besteht die Möglichkeit, die Stelle durch Teilzeitkräfte zu besetzen. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird nach dem Prinzip der Bestenauslese geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen des Dienstpostens, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann. Entsprechende Vorstellungen zur Aufteilung der Arbeitszeit geben Sie bitte in der Bewerbung an. Wichtig ist jedoch, dass Sie die Bereitschaft zeigen, in den Rufbereitschaftssystemen des LfBK´s mitzuwirken und dort zur Verfügung zu stehen.
Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.
Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität.
Im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes streben wir eine weitere Erhöhung des Frauenanteils an und sind daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert.
Sehr gute Rahmenbedingungen, um berufliche und Familienaufgaben zu vereinbaren, wie zum Beispiel moderne Arbeitszeitmodelle und weitreichende Gleitzeitregelungen sowie die grundsätzliche Möglichkeit des mobilen Arbeitens im Homeoffice, gewährleisten wir über unsere Selbstverpflichtung "DIE LANDESREGIERUNG - EIN FAMILIENFREUNDLICHER ARBEITGEBER".
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, reichen Sie bitte Ihre Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen bis spätestens zum 09.08.2026 über folgenden Link ein:
https://s.rlp.de/lfbk-bewerbung-lehrkraftA4
Für Rückfragen zum Verfahren melden Sie sich gerne unter [email protected] oder 0261 54016 1106.
Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Verarbeitung Ihrer Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz zu (s. Homepage: www.lfbk.rlp.de).