Informationen über das Kultusministerium Hessen, das Staatliche Schulamt für den
Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis sowie über die Schule, an der die Stelle
ausgeschrieben ist, entnehmen Sie bitte den jeweiligen Internetauftritten.
Die Heinrich-Böll-Schule ist eine integrierte Gesamtschule mit inklusivem Anspruch und einer
heterogenen Schülerschaft. Wir stehen vor besonderen Herausforderungen im Bereich
Regelakzeptanz, Gewalt- und Vandalismusvorfällen, schulbezogenen Suchtmittelthemen sowie
Schulabsentismus. Als "Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage" fördern wir eine
demokratische, respektvolle und diskriminierungssensible Schulkultur.
Im Rahmen unserer Schulentwicklung möchten wir eine verbindliche Werte- und Haltungskultur
stärken und unsere Präventionsarbeit systematisch bündeln.
Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber übernimmt in enger Zusammenarbeit mit der
Schulleitung, Jahrgangsteams, Beratungsstrukturen sowie den zuständigen Beauftragten/AGs
die Gesamtkoordination der schulischen Präventionsarbeit mit Schwerpunkt Sucht- und
Gewaltprävention.
- Gesamtkoordination Sucht- und Gewaltprävention: Weiterentwicklung, Umsetzung und
Evaluation eines schulischen Präventionskonzepts (inkl. Maßnahmenplan,
Zuständigkeiten, Standards, Dokumentation).
- Koordination und Verzahnung vorhandener Teilbereiche (z. B. SOR/SMC-Aktivitäten,
Beratung, Mediation/Soziales Lernen, UBUS/Schulsozialarbeit,
Krisenteam/Schutzkonzeptarbeit) zu einem abgestimmten Gesamtsystem.
Informationen über das Kultusministerium Hessen, das Staatliche Schulamt für den
Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis sowie über die Schule, an der die Stelle
ausgeschrieben ist, entnehmen Sie bitte den jeweiligen Internetauftritten.
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- Konzeption und Organisation von Präventionsmodulen/Projekttagen/Elterninformationen
(z. B. Konsumprävention, Umgang mit Gewalt, digitale Risiken, Gruppen- und
Klassendynamik) in Abstimmung mit den Gremien.
- Interventions- und Unterstützungsstrukturen: Aufbau/Weiterentwicklung klarer Abläufe
bei Vorfällen (Gewalt, Vandalismus, Suchtmittel, Schulabsentismus) und
Schnittstellenmanagement zu externen Beratungs- und Hilfesystemen.
- Netzwerkarbeit mit externen Partnern (z. B. Jugendhilfe, Polizei/Programme wie
"Prävention im Team (PiT)", Beratungsstellen, regionale Fachberatung).
- Entwicklung und Steuerung eines präventionsorientierten Bausteinkonzepts, das Sport
(z. B. Selbstwahrnehmung, Impulskontrolle, Team- und Fairnesslernen, Resilienz,
Deeskalation) und Gesellschaftslehre (z. B. Wertebildung, Regeln/Normen, Demokratie-
und Verantwortungskultur, Konflikt- und Medienkompetenz) systematisch in
Schulprogramm/Unterricht und Projekttage integriert.
- Initiierung niedrigschwelliger, handlungsorientierter Angebote zur Stärkung von
Zugehörigkeit, Selbstwirksamkeit und Regelakzeptanz (z. B. Trainingskurse,
Projektmodule, Peer-Formate), inkl. Abstimmung mit Jahrgangsteams.
- Beitrag zur Profilierung als gesundheitsfördernde Schule bzw. zur Weiterentwicklung
schulischer Präventionsarbeit im Rahmen aktueller landesseitiger Strukturen (z. B.
"Psychische Gesundheit" als Weiterentwicklung der bisherigen Zertifizierungslogiken).
Für die Besetzung der o.g. Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt an Gymnasien sowie eine mindestens 3-jährige erfolgreiche
Unterrichtstätigkeit.
- Fakultas in den Fächern Sport und einem der Fächer Erdkunde, Geschichte oder Politik
und Wirtschaft (Gesellschaftslehre).
- Beförderungsreife zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung
Die nachstehenden Anforderungen sind wünschenswert und sollen möglichst
weitgehend erfüllt werden:
- Koordinations- und Steuerungskompetenz (Aufbau verbindlicher Abläufe, Moderation
von Arbeitsgruppen, Prozessdokumentation und Evaluation).
- Hohe Kommunikations-, Team- und Beratungskompetenz auch in herausfordernden
Situationen; Bereitschaft zu Fortbildung/Multiplikatorenformaten im Präventionskontext.
- Kenntnisse in der Konzeption sportpädagogischer Präventionsangebote (z. B.
Selbstwahrnehmung/Resilienz/Teambuilding) und der Verankerung sozialer
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Lernprozesse im Schulalltag.
- Praxis-/Werkstattkompetenzen (z. B. sichere Anleitung projektorientierter Lerngruppen)
sind von Vorteil.
- Nachweisbare Mitarbeit in schulischer Präventionsarbeit, insbesondere Sucht- und/oder
Gewaltprävention (Konzeptarbeit, Durchführung von Maßnahmen/Projekten,
Zusammenarbeit mit Partnern).
- Genderkompetenz, die sich u. a. in gendersensiblem Unterricht auswirkt.
Das Vorliegen der vorgenannten Anforderungen ist nachzuweisen z.B. durch
entsprechende Tätigkeitsfelder, Mitarbeit in Arbeits- bzw. Steuergruppen, Fortbildungen
oder die dienstliche Beurteilung. Der Besuch einschlägiger Fortbildungen ist durch
entsprechende Nachweise zu belegen.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb
Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität,
deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung,
Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches
Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S.
3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412),
werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher
Eignung bevorzugt berücksichtigt.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen
besonders erwünscht.
➢ Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
➢ Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur
Verfügung:
o Ihre derzeit zuständige Schulleiterin / Ihr derzeit zuständiger Schulleiter
o Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / ihr derzeit zuständiger
schulfachlicher Dezernent
o Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des
Aufsichtsbereichs für die zu besetzende Stelle
o Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen
Schulamtes für die zu besetzende Stelle
Allgemeine Anmerkungen:
Bewerbungen auf die ausgeschriebene Stelle müssen neben einem Anschreiben die üblichen
Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen sowie detaillierte
Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und über die in der Ausschreibung zusätzlich
verlangten Anforderungen und Voraussetzungen umfassen und sind möglichst über das Online-
Bewerbungsverfahren einzureichen. Bitte laden Sie alle relevanten Qualifikationsnachweise,
jedoch mindestens die Zeugnisse der 1. und 2. Staatsprüfung, die letzte Ernennungsurkunde
sowie Ihr Fortbildungsportfolio ohne Einzelnachweise, als eingescannte Dokumente möglichst
im PDF-Format hoch.
Bei einer elektronischen Bewerbung entfällt die schriftliche Einreichung der Bewerbung bei der
zuständigen Behörde. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als
eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform nachfordern.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse
und Handynummer). Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer
Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung
erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer
zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle
in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen
Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder
Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das
Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der
Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an
öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen
eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen
Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend
Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021 (ABl. 2022, S. 2)
entsprechend.
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke des
Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und
Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG).
Eine Kostenerstattung für Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens
entstehen, kann nicht erfolgen.