Anforderungen die zwingend vorausgesetzt werden:
- Lehramtsbefähigung: Eine erfolgreich abgeschlossene Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen mit den Fächern Englisch und einem beliebigem Beifach
- Bereitschaft zur berufsbegleitenden Teilnahme an der sich über vier Schulhalbjahre erstreckenden Qualifizierung zum Erwerb der Lehramtsbefähigung für Förderpädagogik
Diese Ausschreibung richtet sich an Lehrkräfte mit der Befähigung zum Lehramt an Hauptschulen und Realschulen, die nicht unbefristet in den hessischen Schuldienst eingestellt sind.
Lehrkräfte, die sich für die Weiterbildung zum Erwerb der Befähigung zum Lehramt für Förderpädagogik bewerben, müssen über die Lehrbefähigung in mindestens einem der Unterrichtsfächer Arbeitslehre, Biologie, Chemie, Deutsch, Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache, Englisch, Erdkunde, Ethik, Evangelische Religion, Geschichte, Informatik, Katholische Religion, Kunst, Mathematik, Musik, Physik, Politik und Wirtschaft, Sport oder Islamische Religion verfügen.
Lehrkräfte mit der Befähigung zum Lehramt an Hauptschulen und Realschulen mit den Mangelfächern Musik, Chemie, Physik und Kunst können nicht an der Weiterbildung teilnehmen.
- Die aufgrund des Erlasses „Einstellung und Weiterbildung zum Erwerb der Befähigung zum Lehramt für Förderpädagogik“ vom 19.12.2022 eingestellten Lehrkräfte, die die Befähigung zum Lehramt an Förderschulen zusätzlich erwerben, erklären im Arbeitsvertrag bei der Einstellung ausdrücklich ihr Einverständnis dazu, im Anschluss an das Bestehen der Zusatzprüfung und die Verbeamtung im Förderschullehramt mindestens für einen Zeitraum von vier Jahren als Förderschullehrkraft tätig zu sein. Frühestens vier und spätestens fünf Jahre nach erfolgreichem Abschluss des Weiterbildungskurses erfolgt auf Antrag die Übertragung des Eingangsamtes, das der zuvor erworbenen Lehramtsbefähigung (Haupt-und Realschule) entspricht. Der Antrag sollte spätestens 3,5 Jahre nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung formlos auf dem Dienstweg
gestellt werden. Solange ist keine Teilnahme an Einstellungsverfahren möglich.
Wünschenswert sind:
- Umgang mit Heterogenität: Sensibilität und nachweisbare Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die Deutsch als Zweitsprache (DaZ) erwerben.
- Beratungskompetenz für die rBFZ-Arbeit: Da die Beratung von Regelschullehrkräften, Eltern und Kollegien eine Kernaufgabe unseres rBFZ darstellt, sind fundierte Ausbildungen im Bereich systemisches Coaching in hohem Maße wünschenswert.
- Außerschulische Expertise für die Berufsorientierung: Um unsere Schülerinnen und Schüler optimal auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten, ist mehrjährige, praktische Berufserfahrung in der freien Wirtschaft sehr vorteilhaft.
- Zielgruppenspezifische Unterrichtserfahrung: Nachgewiesene Praxiserfahrung an Haupt- und Realschulen, idealerweise in den Orientierungsstufen der Klassen 5 und 6.
- Erfahrung im inklusiven Kontext: Praktische Unterrichtserfahrung in der Beschulung und Begleitung von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf, explizit in den Bereichen Lernen, sowie der emotionalen und sozialen Entwicklung.
- Zusatzqualifikation im Bereich des Förderschwerpunktes emotionale und soziale Entwicklung: Für unsere Arbeit im rBFZ und den professionellen Umgang mit verhaltensoriginellen Kindern ist eine erfolgreich abgeschlossene Qualifikation Entwicklungstherapie/Entwicklungspädagogik (ETEP-Zertifikat) wünschenswert.