Das Land Hessen ist der größte Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in Hessen. Wir sind eine moderne, bürgernahe und wirtschaftlich arbeitende Verwaltung.
Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehreraus- und -fortbildung. Ziel der Arbeit im Ministerium sowie der nachgeordneten Dienststellen ist es, die Schul- und Unterrichtsqualität an allen Schulen in Hessen zu fördern. Informationen über das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen finden Sie auf unserer Homepage: https://kultus.hessen.de
Die allgemeinen Anforderungen der zu besetzenden Stelle einer Oberstudienrätin / eines Oberstudienrats sind in den entsprechenden rechtlichen Vorgaben niedergelegt und bilden den Rahmen für Beurteilungen und Auswahl. Diese sind:
- das Hessische Schulgesetz
- die Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter
- der Geschäftsverteilungsplan der Schulleitung.
Aufgaben / Zuständigkeitsbereiche gem. Geschäftsverteilungsplan
Gestaltung der Schule als Lebensraum
- Entwicklung und Umsetzung eines Konzeptes zur sinnvollen, nachhaltigen Nutzung und ansprechenden Gestaltung des Schulgebäudes und des Schulgeländes (Forum, Galerie, grünes Klassenzimmer, Innenhöfe, …),
- Beteiligung von Schülerinnen und Schülern bei der Gestaltung und Instandhaltung der Schule, um die Identifikation mit der Schule zu stärken
- Weiterentwicklung der Schule zu einer zertifizierten "gesundheitsfördernden Schule" im Rahmen des Programms "Schule und Gesundheit"
- Kontakt mit externen Kooperationspartnern und dem Schulträger (z. B. bei der Finanzierung und Durchführung eventueller Maßnahmen und Projekte)
Obligatorische stellenbezogene Voraussetzungen
- Gymnasiales Lehramt und mindestens drei Jahre Bewährung im Statusamt
Erwünschte stellenbezogene Anforderungen und Kompetenzen
- Ausgeprägte Kommunikations- und Organisationskompetenz
- Bereitschaft zur intensiven Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Fachschaften
- Innovationsfähigkeit und Kreativität
Das beifügen Ihrer Bewerbungsunterlagen ist zwingend erforderlich. Hierzu zählen Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden) Bewerbungsunterlagen sind nur als PDF-Datei hochzuladen
Teilzeitbeschäftigung ist unter Berücksichtigung dienstlicher Belange grundsätzlich möglich.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Die Bewerbung von Menschen mit Migrationshintergrund wird ausdrücklich begrüßt.
Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).