Dienststelle: Staatliches Schulamt für den Main-Kinzig-Kreis und die Stadt Hanau / Dienstort: Hanau / Beschäftigung: im Umfang einer vollen Stelle / Beschäftigungsdauer: befristet bis 23.04.2029 / Vergütung: Entgeltgruppe 13 TV-H.
Im Land Hessen beraten und begleiten 15 Staatliche Schulämter die Schulen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Als eigenständige untere Schulaufsichtsbehörden sind sie dabei direkt an das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen angebunden.
Die Aufgaben der Staatlichen Schulämter leiten sich aus dem Hessischen Schulgesetz ab. Sie gliedern sich in die vier Bereiche Aufsicht, Service, Unterstützung und Interne Dienste.
Als untere Schulaufsichtsbehörden stellen die Staatlichen Schulämter pädagogisch und rechtlich angemessene Entscheidungen in Schul- und Schülerangelegenheiten sicher. Dabei steht insbesondere die kontinuierliche Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität schulischer Arbeit im Fokus.
Im Rahmen ihrer vielfältigen Aufgaben arbeiten schulfachliche und verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamtinnen und Aufsichtsbeamte, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, Leiterinnen und Leiter des Bereichs pädagogische Unterstützung, Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sowie Assistenzkräfte zusammen, deren Fachkompetenzen eine effektive und effiziente Aufgabenerledigung sicherstellen.
- Verwaltungsfachliche Aufsicht, bestehend aus der Rechtsaufsicht über die Schulen des Schulamtsbezirks sowie der Dienstaufsicht gegenüber den Schulleitungen und Lehrkräften und den rechtlichen Schülerangelegenheiten aller Schulformen; einschließlich der Bearbeitung von Widerspruchs- und Klageverfahren sowie Beschwerdeverfahren.
- Vertretung des Landes Hessen, insbesondere vor den Verwaltungsgerichten und den Arbeitsgerichten.
- Allgemeine Rechtsberatung in schulischen Angelegenheiten, insbesondere auch im Rahmen von themenbezogenen Schulleiterdienstversammlungen.
- Bearbeitung aller rechtlichen Fragestellungen der Schulen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern.
- Rechtsberatung im Bereich der Kooperation mit anderen Trägern und Kooperationspartnern.
- Befähigung zum Richteramt: Abschluss des 1. und 2. juristischen Staatsexamens mit überdurchschnittlichen (beide mindestens "befriedigend") Ergebnissen (vorausgesetzt)
- Im Falle einer mindestens einjährigen hauptberuflichen Tätigkeit möglichst nach Abschluss des Referendariats, alternativ auch aus einer früheren anderen Tätigkeit nach Beendigung einer Ausbildung kann eine Bewerbung auch dann erfolgen, wenn die Punktzahl beider Staatsexamina in der Summe mindestens 13,0 beträgt und die vorgenannte Tätigkeit durch entsprechende Zeugnisse/Beurteilungen o.ä. nachgewiesen wird.
- umfassende Kenntnisse im Öffentlichen Recht, insbesondere im allgemeinen Verwaltungsrecht und im Verwaltungsprozessrecht (vorausgesetzt)
- Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Beamtenrecht, Schulrecht, Personalvertretungsrecht, Disziplinarrecht sowie im Arbeits- und Tarifrecht, die idealerweise sowohl durch Studium und Referendariat als auch erste Berufserfahrung nachgewiesen werden (wünschenswert)
Fachliche und überfachliche Kompetenzen, die als besonders relevant angesehen werden:
- ausgeprägte Entscheidungsfähigkeit, Durchsetzungs- und Überzeugungsvermögen – auch in Konfliktsituationen unter Berücksichtigung der möglichen Auswirkungen von Entscheidungen
- hohes Verantwortungsbewusstsein und überdurchschnittliche Leistungsbereitschaft
- sehr hohe Belastbarkeit und Flexibilität
- Teamfähigkeit (u.a. berufsgruppenübergreifende Zusammenarbeit) und Kooperationsfähigkeit
- ausgeprägte Planungs- und Organisationskompetenz sowie hohes Maß an Problemlösungskompetenz
- sehr gutes Kommunikationsverhalten, Beratungs- und Verhandlungsgeschick
- gute mündliche und schriftliche Argumentations- und Ausdruckfähigkeit
- überzeugendes und sicheres Auftreten
- Genderkompetenz, im besonderen Maße im Bereich geschlechtergerechter und gendersensibler Sprache
- Bereitschaft zur Übernahme landesweiter Aufgaben
Es erwarten Sie abwechslungsreiche Aufgaben, ein sicherer und familienfreundlicher Arbeitsplatz und flexible Arbeitszeiten. Zudem ist nach Ablauf der Probezeit mobiles Arbeiten anteilig möglich. Sie treffen auf ein Team von Kolleginnen und Kollegen aus unterschiedlichsten Fachrichtungen und können sich auf eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit zahlreichen Kontakten innerhalb und außerhalb des Schulamtes freuen. Als Beschäftigte bzw. Beschäftigter des Landes Hessen kommen Sie außerdem derzeit in den Genuss des "LandesTicket Hessen". Mit diesem haben Sie innerhalb Hessens sowie in mehreren angrenzenden Gebieten wie Mainz, Eberbach und Warburg freie Fahrt im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Es beinhaltet auch die Möglichkeit von montags bis freitags ab 19:00 Uhr und am Wochenende sowie an Feiertagen ganztags einen Erwachsenen und alle zum Haushalt gehörenden Kinder bis 14 Jahre kostenfrei mitzunehmen. Unmittelbar beim Dienstgebäude stehen außerdem zahlreiche kostenlose Parkplätze zur Verfügung.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für die ausgeschriebene Beschäftigungsmöglichkeit im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, würden wir uns über Ihre Bewerbung freuen.
Bitte bewerben Sie sich bevorzugt online über das Bewerber-/Karriereportal des Landes Hessen, da die Verarbeitung Ihrer Bewerbungsdaten stets im elektronischen Verfahren erfolgt.
Die üblichen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. Schwerbehindertenausweis etc.) laden Sie bitte innerhalb des Bewerbungsvorgangs dort hoch. Achten Sie unbedingt auf die Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).
Sollte Ihnen eine Bewerbung über das Bewerber-/Karriereportal nicht möglich sein, richten Sie bitte Ihre Unterlagen an:
Staatliches Schulamt für den Main-Kinzig-Kreis und die Stadt Hanau
z.Hd. Jana Schäfer
Hessen-Homburg-Platz 8
63452 Hanau
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG).