Das Graf-Stauffenberg-Gymnasium ist ein voll ausgebautes, 6-zügiges, selbstständiges Gymnasium mit einem ausgeprägten MINT-EC-Schwerpunkt sowie einem zertifizierten Schwerpunkt Musik. Seit vielen Jahren nimmt es als vom Hessischen Kultusministerium zertifizierte hochbegabungsfördernde Schule am bundesweiten Projekt LemaS ("Leistung macht Schule") teil. Darüber hinaus sind die aus diesem Kontext entstandenen projektorientierten und fächerverbindenden "Finnland-Klassen" sowie unser Angebot Französisch als 1. Fremdsprache weitere anerkannte Schwerpunkte der Schule.
Die Aufgaben der künftigen Stelleninhaberin bzw. des künftigen Stelleninhabers umfassen insbesondere:
Unterstützung der Schulleitung als Koordinatorin / Koordinator für Kunst und Kultur sowie Studien- und Berufsorientierung, u.a.
- Organisation und Durchführung der jährlichen Orientierungstage für die Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase der Gymnasialen Oberstufe
- u.a. Methodisches Arbeiten mit den Schülerinnen und Schülern an ihren Werten und Normen als Orientierungsparameter, Informationen zum Berufspraktikum in der Q2, Akquirierung ehemaliger Schülerinnen und Schüler zur Einsicht in mögliche Studiengänge, Ausbildungsberufe und Auslandsaufenthalte
- Ausgestaltung und Organisation des kulturell-künstlerischen Bereiches
- Leitung der schulischen Theater-AG (Erstellung von Probenplänen, Teambuildingsmaßnahmen, Organisation des Theaterfundus, Kooperation mit Theatern, Organisation von Theaterbesuchen)
- Organisation von Kunstprojekten (Ausstellungen, Schulhausgestaltung, Plakate für Konzerte, Veranstaltungen und Bühnenbilder, Kunstwettbewerben)
- Sammlungsleitung Kunst
Zwingend erforderlich:
Qualifikation: Lehramt an Gymnasien
Fächer: Kunst (Sek. I/II) und ein zweites Fach, welches am Graf-Stauffenberg-Gymnasium unterrichtet wird
Berufserfahrung:
mehr als 3 Jahre
Wünschenswert:
Nachweisbare Kompetenzen und Erfahrungen in der Leitung von Schultheatergruppen
Nachweisbare Kenntnisse und Erfahrungen in der Leitung einer Sammlung für das Fach Kunst
Eine interessante Tätigkeit im schulischen Umfeld
Zusatzversorgung und die üblichen sozialen Leistungen der hessischen Landesverwaltung (z.B. Hessenticket)
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Eine Erhöhung des Frauenanteils wird in allen Bereichen und Positionen angestrebt, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die ausgeschriebene Stelle ist nach Besoldungsgruppe A14 bewertet und ist ausschließlich mit einer Beförderungsbewerberin, bzw. mit einem Beförderungsbewerber besetzbar, die bzw. der bereits in einem unbefristeten Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis eines Bundeslandes steht und am letzten Tag der Bewerbungsfrist die Voraussetzungen für eine Beförderung zur Oberstudienrätin/zum Oberstudienrat nach den aktuell geltenden beamtenrechtlichen Regelungen (bei Beschäftigten in entsprechender Anwendung) erfüllt. Daher sind Bewerberinnen und Bewerber im gleichen Statusamt von der Besetzung der ausgeschriebenen Stelle im Rahmen einer Versetzung oder Umsetzung ausgeschlossen.
Von der Bewerberin/dem Bewerber wird die selbstständige und eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben erwartet, die sich aus dem Schulgesetz, der Dienstordnung, dem schulinternen Geschäftsverteilungsplan und den allgemeinen Hinweisen zu den Ausschreibungen im Hessenportal ergeben.
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG).
Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.
Anlagen sind bei digitalen Bewerbungen stets im PDF Format anzufügen.