Vollzeit (38.5 Std.) / Ramstein / Eingruppierung: C-5; C-5a*
Dienststelle: 86 Force Support Squadron - Community Center Ramstein
Ihre Aufgaben:
- Planung und Durchführung von Projekten & Programmen des Community Centers, wie z.B. Bildungslehrgängen, Picknicks, Schulungs- und Freizeitkursen, Talentwettbewerben, Theaterstücken, Vorträgen, Hobby-Gruppen, Turnieren, Partys, Tanzveranstaltungen, Spieleveranstaltungen und speziellen Events innerhalb und außerhalb des Community Center's Ramstein
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Beschaffung von Freizeit-Equipment
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Verwaltung von Informationen und Dateien bzgl. Freizeitaktivitäten
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Beaufsichtigung des Verleihservices für Freizeitausrüstung
Ihr Profil:
- Mittlerer Bildungsabschluss oder abgeschlossene Ausbildung in einem artverwandten Bereich plus mindestens 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung
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Erfahrung in der Freizeitgestaltung-/Planung ist von grossem Vorteil
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Sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift
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Computerkenntnisse (MS Office)
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Bereitschaft zu unregelmäßig verteilten Arbeitsstunden, die Arbeit and Abenden, Wochenenden und an Feiertagen beinhalten können
Ihre Benefits:
- Sie werden bei uns nach Ihren Qualifikationen und Erfahrungen im Rahmen des TV AL II vergütet, dadurch kommen Sie zusätzlich in den Genuß von Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie einer betrieblichen Altersvorsorge und vermögenswirksamen Leistungen
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Profitieren Sie von unseren internen Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten, wodurch Sie die Möglichkeit haben sich beruflich weiterzuentwickeln
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Erleben Sie den amerikanischen "Way of Life" in einem internationalen und inklusiven Arbeitsumfeld
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Als Teil unserer Air Force-Familie wird aus der amerikanischen Tradition Thanksgiving auch für Sie ein Feiertag. Sie erhalten durch Arbeitszeitumverteilung zusätzlich neun freie Tage**
Die Stelle ist je nach Qualifikation und/oder Erfahrung als C-5/C-5a eingestuft
C-5 Anfangsgehalt € 3.167,58 / Endgehalt € 4.332,29
C-5a Anfangsgehalt € 3.356,58 / Endgehalt € 4.531,16
Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich hierbei um eine Mindesanforderung für die jeweilige Eingruppierung handelt.
**Je Dienststelle kann diese Regelung variieren