Der Start des Mittelstufengymnasiums erfolgt zum Schuljahr 2026/27 mit dem Jahrgang 5. Ein sukzessiver Aufbau wird am Standort der IGS Mainspitze in einer Modulanlage erfolgen. Der endgültige Standort der Schule liegt in Bischofsheim.
- Übernahme der Vertretungs- und Stundenplanung
- Mitwirkung bei der Konzeptionierung und Schulentwicklung, insbesondere bei der näheren Ausgestaltung der Fachcurricula, des Projektunterrichtes sowie der Studien- und Berufsorientierung
- Übernahme einer Klassenleitung in der Jahrgangsstufe 5
- Übernahme des entsprechenden Fachunterrichts und fächerübergreifender Projekte
- Mitwirkung im Ganztagsangebot, u. a. bei Lernzeiten und Arbeitsgemeinschafen
Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal und dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABl. 1/18, S. 35 ff.).
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt für Gymnasien (1. und 2. Staatsexamen)
- Fakultas in Mathematik und / oder Englisch
- Bewährung im bisherigen Statusamt
- mind. fünfjährige erfolgreiche Unterrichtstätigkeit in der Sekundarstufe I mit einem Einsatz in den Jahrgangsstufen 5 und 6
Die nachstehenden Anforderungen sind erwünscht und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
- Kompetenzen aus einer Tätigkeit an einem Mittelstufengymnasium und der damit verbundenen Besonderheiten (bspw. Übergang GOS)
- hohe Planungs- und Organisationskompetenz
- Kenntnisse durch Mitwirkung bei der Vertretungs- und/oder Stundenplanung mit einem Programm zur Stundenplanung und entsprechende Fortbildung diesbezüglich
- sehr gute Kenntnisse im Bereich der Studien- und Berufsorientierung, idealerweise aus einer Tätigkeit als Koordinatorin / Koordinator für Berufsorientierung
- ausgeprägte Belastbarkeit, Konfliktfähigkeit sowie Teamfähigkeit
- Genderkompetenz und Kenntnis der diesbezüglichen Rechts- und Arbeitsgrundlagen
Berufserfahrung:
andere (siehe Ausschreibungstext)
Eine interessante Tätigkeit im schulischen Umfeld
Zusatzversorgung und die üblichen sozialen Leistungen der hessischen Landesverwaltung (z.B. Hessenticket)
Aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplans besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.
Über die Stellen- und Bewerberportale steht vorrangig die Möglichkeit der digitalen Bewerbung zur Verfügung. Die geforderten Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen, letzte Ernennungsurkunde, Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und weitere Nachweise, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, sind innerhalb der Bewerbungsfrist als Anlagen zum Bewerberprofil hochzuladen. Dabei können die Angaben des Bewerberprofils (beispielsweise Anschrift) auch im Nachgang zur Bewerbung noch aktuell gehalten werden. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die in die Stellen- und Bewerberportale hochgeladen wurden, bei Bedarf in Papierform nachfordern.
Bewerbungen in Papierform sind innerhalb der Bewerbungsfrist zusammen mit den geforderten Unterlagen (siehe oben "digitale Bewerbung") bei dem in der Ausschreibung genannten Staatlichen Schulamt oder bei der Hessischen Lehrkräfteakademie einzureichen.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden auf freiwilliger Basis gebeten, im Rahmen des Bewerbungsprozesses zu bestätigen, dass sie die jeweiligen Dienstvorgesetzten über die Bewerbung in Kenntnis setzen.
Mit der Bewerbung erklären Bewerberinnen und Bewerber zugleich ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakten.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung vorhandener Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Zudem legen sie ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Behörde auf die Erstellung einer zeitnahen dienstlichen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Behörde in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der dienstlichen Beurteilung zu setzen.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz in der Fassung vom 28. September 2011 (GVBl. I S. 590), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2024 (GVBl. 2024 Nr. 84), vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021 (ABl. 2022 S. 2) entsprechend.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 14), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.