Das ZSL ist eine Landesoberbehörde und bildet den institutionellen Rahmen für ein wissenschaftsbasiertes, zentral gesteuertes und auf Unterrichtsqualität fokussiertes Ausbildungs-, Fortbildungs- und Unterstützungssystem für alle allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Baden-Württemberg.
Weitere Informationen zum ZSL finden Sie auf dem Internetauftritt des ZSL.
Als Leiterin / Leiter des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung sind Sie schwerpunktmäßig für die folgenden Aufgaben verantwortlich:
- die Konzeptentwicklung für die fächer- und schulartspezifische Lehreraus- und -fortbildung sowie für pädagogische Querschnittsthemen,
- die Steuerung der Durchführung und Qualitätssicherung der Lehreraus- und -fort-bildung,
- die Konzeption von unterrichtsbezogenen Unterstützungsangeboten,
- die Bildungsplanarbeit, die Schulbuchzulassung sowie die Durchführung internationaler Kooperationsprojekte,
- die Entwicklung, Steuerung und Qualitätssicherung von Beratungsangeboten,
- die Führungskräftequalifizierung,
- die übergeordnete Steuerung der sechs Regionalstellen im Land,
- die Dienst- und Fachaufsicht über die Seminare für Aus- und Fortbildung.
Eine Änderung des Aufgabenschnitts bleibt vorbehalten.
- Sie haben ein dem Amt angemessenes Hochschulstudium absolviert (Mastergrad oder gleichwertiger Abschluss) und verfügen über einen großen fachlichen Erfahrungshintergrund im Bildungsbereich.
- Sie haben Erfahrung in einer herausgehobenen Führungsposition, idealerweise mit Finanzverantwortung.
- Sie bringen Verwaltungserfahrung mit.
Wünschenswert sind außerdem:
- ausgeprägte strategische und organisatorische Fähigkeiten,
- vertiefte Kenntnisse im Bereich der Schulverwaltung in Baden-Württemberg,
- die Fähigkeit, das ZSL durch geeignete Konzepte und Maßnahmen sowie fachliche Impulse zu gestalten und weiterzuentwickeln,
- ein kooperativer Führungsstil,
- ausgeprägte Fähigkeiten zu priorisieren und effiziente Strukturen zu gestalten.
- hohe Leistungsbereitschaft, Motivationskraft gegenüber Mitarbeitenden,
- Belastungsfähigkeit sowie Kooperationsbereitschaft und Zuverlässigkeit auch unter hoher Arbeitsbelastung und Zeitdruck,
- eine hervorragende und verbindliche Kommunikationsfähigkeit
- eine Vertrautheit mit politischen und administrativen Abstimmungsprozesse.
Von den Inhaberinnen und Inhabern ausländischer Hochschulabschlüsse ist der Bewerbung eine Bescheinigung über die Bewertung ihrer Qualifikation bzw. Anerkennung beizufügen. Anfragen hierzu können an die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) im Sekretariat der Kultusministerkonferenz gerichtet werden (www.kmk.org/zab).