IHRE AUFGABEN
Die Regionalen Verwaltungsbehörden der Länder sind gemeinsam mit der nationalen
Verwaltungsbehörde nach Artikel 123 der Verordnung (EU) 2021/2115 verantwortlich
dafür, dass der GAP-Strategieplan effizient, wirksam und ordnungsgemäß verwaltet
und umgesetzt wird.
In der Regionalen Verwaltungsbehörde Hessen übernehmen Sie die Koordination von
inhaltlichen und finanziellen Änderungen des GAP-Strategieplans (GAP-SP) für Hessen
mit den Fachverantwortlichen sowie die Abstimmung mit beteiligten Institutionen (u. a.
andere Bundesländer, BMLEH). Ihnen obliegt dabei die Erstellung erforderlicher
Unterlagen für die Änderungsanträge.
Die Festlegung der Auswahlkriterien für bestimmte GAP-SP-Interventionen (nach Artikel
79 der VO (EU) 2021/2115), in Abstimmung mit Fachverantwortlichen und die
Bearbeitung der entsprechenden Dokumente gehören ebenso zu Ihrem Aufgabengebiet
wie die Vorstellung dieser im Regionalen Begleitausschuss des GAP-Strategieplans und
die erforderlichen Veröffentlichungen.
Des Weiteren übernehmen Sie das Monitoring des GAP-SP und die Begleitung zur
Erstellung des jährlichen Leistungsberichts in Abstimmung mit der Zahlstelle, den
Fachverantwortlichen und der Bund-Länder-Arbeitsgruppe.
Die Organisation von Sitzungen und Tagungen wie z. B. die jährlich stattfindende
zweitägige Sitzung des Regionalen Begleitausschusses gehören ebenso zu Ihren
Aufgaben.
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