AUSBILDUNGSABLAUF
Ausbildungsdauer:
2 Jahre
Zwischenprüfung:
Während der Berufsausbildung ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des ersten Ausbildungsjahres stattfinden.
Abschluss- und Gesellenprüfung:
Die Ausbildung schließt mit einer Abschlussprüfung ab
Nach dem zweiten Ausbildungsjahr und der bestandenen Gesellenprüfung zum Tiefbaufacharbeiter-Gesellen besteht die Option, mit einem weiteren Lehrjahr die Ausbildung für den Straßenbauarbeiter zu absolvieren. Mit Bestehen der Gesellenprüfung im dritten Ausbildungsjahr hat man gleich zwei Ausbildungen in der Tasche.
AUSBILDUNGSINHALTE
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
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Umweltschutz
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Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan
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Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen
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Prüfen, Lagern und Auswählen von Bau- und Bauhilfsstoffen
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Lesen und Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen
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Durchführen von Messungen
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Bearbeiten von Holz und Herstellen von Holzverbindungen
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Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton
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Herstellen von Baukörpern aus Steinen
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Herstellen von Baugruben und Gräben, Verbauen und Wasserhaltung
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Herstellen von Verkehrswegen
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Einbauen und Anschließen von Ver- und Entsorgungssystemen
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Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen
SCHWERPUNKT & FACHRICHTUNG
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Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan
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Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen
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Prüfen, Lagern und Auswählen von Bau- und Bauhilfsstoffen
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Lesen und Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen
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Durchführen von Messungen
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Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton
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Herstellen von Baukörpern aus Steinen
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Herstellen von Baugruben und Gräben, Verbauen und Wasserhaltung
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Herstellen von Verkehrswegen
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Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen