Der Landkreis München ist mit rund 360.000 Einwohnern der bevölkerungsreichste Landkreis Bayerns. Das Landratsamt nimmt als zentrale Verwaltung mit seinen mehr als 1.700 Mitarbeitenden vielfältige kommunale und staatliche Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises München wahr – getreu unserem Leitbild: Wir – gemeinsam – für Sie! Die rund 60 Fachkräfte der Allgemeinen Jugend- und Familienhilfe unterstützen und beraten Eltern und andere Personensorgeberechtige in Erziehungsfragen oder Erziehungsschwierigkeiten, bei Entwicklungsrückständen, Verhaltensauffälligkeiten oder sozialen Schwierigkeiten bei Kindern und Jugendlichen. Ergibt sich aus der Beratung ein spezieller Hilfebedarf, so kann auf ein breitgefächertes Angebot von Hilfen und Unterstützungsangeboten zurückgegriffen werden. Die Fachkräfte sind dabei für einen Teil einer Stadt oder Gemeinde des Landkreises zuständig und kennen das vor Ort zur Verfügung stehende Unterstützungsangebot wie Beratungsstellen, Familienzentren oder Kindertagesstätten. Die Arbeit in der Allgemeinen Jugend- und Familienhilfe ist sehr abwechslungsreich und lebt von einem Miteinander im Team. Die Stelle ist auf ein Jahr befristet, wobei eine unbefristete Übernahme in Aussicht gestellt wird. Die Vollzeitstelle ist teilzeitfähig, sofern durch Job-Sharing die ganzheitliche Wahrnehmung der Aufgaben gesichert ist. Wenn Sie sich eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Aufgabe wünschen und Teil unseres kollegialen und hochmotivierten Teams werden wollen, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
- Sinnstiftende Arbeit;
- Krisensicherer Arbeitsplatz;
- Flexible Arbeitszeitmodelle;
- Mobilarbeit;
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Privatleben
- Individuelle Fort- und Weiterbildungsangebote;
- Betriebliches Gesundheitsmanagement;
- Attraktive Vergütung sowie Jahressonderzahlung und München-Zulage;
- Betriebliche Altersvorsorge;
- Zuschuss zum Deutschlandticket;
- Kostenlose Parkplätze;
- Kantine;
- Dienstwohnungen;
- Betriebsevents, Mitarbeiterrabatte und vieles mehr.
- Vermittlung, Einleitung, Begleitung und Beendigung von Leistungen der Jugendhilfe, die sich ohne Personensorgeberechtigte im Landkreis München aufhalten
- Durchführung der Hilfeplanverfahren für Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige
- Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen gemäß § 8a SGB VIII
- Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und des Umgangsrechts
- Eigenverantwortliche Mitwirkung in familiengerichtlichen und vormundschaftsgerichtlichen Verfahren
- Je nach Einsatzbereich Alterseinschätzung und Inobhutnahme von unbegleiteten Minderjährigen sowie Beratung und Unterstützung bei Familienzusammenführungen
- Netzwerkarbeit im Zuständigkeitsbereich
Diese Qualifikation setzen wir voraus:
- Sozialpädagoge/-in (FH/B.A.) mit staatlicher Anerkennung oder
- Absolvent/-in des Studiengangs Soziale Arbeit, Pädagogik oder Erziehungswissenschaften auf mindestens Bachelor- bzw. DQR 6-Niveau mit langjähriger Berufserfahrung in Höhe von mindestens 3 Jahren im Bereich der Sozialen Arbeit, in der Kinder- und Jugendhilfe sowie
- Ausreichend deutsche Sprachkenntnisse (C1-Niveau) Auf diese Kompetenzen kommt es uns an:
- Psychische Belastbarkeit
- Fähigkeit zum Selbstmanagement Diese Fähigkeiten runden Ihr Profil ab:
- Kommunikationsfähigkeit
- Gute schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- Teamfähigkeit
- Selbstsicheres Auftreten
- Fähigkeit zur Selbstreflexion Diese Kenntnisse/Eigenschaften sind vorteilhaft:
- Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B
Interesse? Dann freuen wir uns bis zum 15.02.2026 auf Ihre Bewerbung – vorzugsweise über unser Online-Bewerberportal – mit aussagekräftigen Unterlagen (Bewerbungsanschreiben, Lebenslauf, Qualifikationsnachweise und aktuelle dienstliche Beurteilung bzw. Arbeitszeugnisse). Ausländische Berufsabschlüsse können nur berücksichtigt werden, wenn Sie einen Nachweis über die Gleichwertigkeit beifügen. Die hierfür zuständige Stelle finden Sie unter: www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/ Wir begrüßen Ihre Bewerbung unabhängig Ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, Ihres Alters, Ihrer Religion oder Weltanschauung, Ihrer Behinderung, Ihres Geschlechts oder Ihrer sexuellen Identität. Menschen mit Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Unsere Auswahlentscheidung treffen wir unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls.