Es handelt sich um eine für die Dauer von zwei Jahren befristete Vollzeitstelle (Befristung ohne Sachgrund), die grundsätzlich auch teilbar ist.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Personen, die noch kein Beschäftigungsverhältnis mit der Stadtverwaltung Offenbach eingegangen sind bzw. das Beschäftigungsverhältnis mehr als drei Jahre zurückliegt (§ 14 Abs. 2 TzBfG – Befristung ohne Sachgrund).
Frauen werden laut Frauenförder- und Gleichstellungsplan in dieser Entgelt-/Besoldungsgruppe bzw. in diesem Bereich bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt. Daher sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Wir legen Wert auf soziale Kompetenz, insbesondere im interkulturellen Bereich. Über Bewerber*innen mit internationaler Geschichte würden wir uns sehr freuen.
Schwerbehinderte Menschen im Sinne des § 151 SGB IX werden bei gleicher fachlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.