Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), Dezernat 22 – Taskforce Verbraucherschutz am Standort Oldenburg
bis A 11 Nds. Besoldungsgesetz / EG 11
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (je nach Qualifikation und persönlicher Eignung)
40 / 39,8 Stunden/Woche – bedingt
teilzeitgeeignet -
nächstmöglicher Zeitpunkt
Im Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit - kurz: LAVES arbeiten rund 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den gesundheitlichen Verbraucherschutz.
Gesundheitsrisiken frühzeitig erkennen und wirksam bekämpfen, das ist unser Ziel. Zuverlässige Kontrollen, sichere Untersuchungen sowie unabhängige Informationen sind dabei die wichtigsten Instrumente. Das Bündeln aller Kompetenzen sorgt für Sicherheit und Transparenz „vom Feld und aus dem Stall auf den Tisch“. Zum LAVES gehören niedersachsenweit sechs Untersuchungsinstitute, die jährlich rund zwei Millionen Untersuchungen durchführen. Der Sitz der Zentrale ist in Oldenburg, wo auch die Fachabteilungen angesiedelt sind. Diese übernehmen unmittelbare Vollzugsaufgaben und stehen den Behörden der Landkreise beratend zur Seite.
- bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen (Eignung, Qualifikation) besteht die
- Möglichkeit der Beförderung im Rahmen eines Praxisaufstiegs bis A 11 NBesG
- Eine interessante, abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit, in einem zukunftsweisenden und lebendigen Arbeitsumfeld in einem Amt, welches für Themen zuständig ist, die uns alle betreffen
- Interdisziplinäres Arbeiten in einer offenen und freundlichen Arbeitsatmosphäre
- 30 Tage Urlaub
- Flexible Arbeitszeitmodelle und mobiles Arbeiten für einen optimalen Ausgleich von Arbeit, Familie und Freizeit
- Zusätzliche Altersvorsorge sowie die Möglichkeit zu Bildungsurlaub für Tarifpersonal
- Individuelle Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Gesundheitsmanagement
- Umfangreiche Hospitationsmöglichkeiten
Sie sind für die Grundsatzangelegenheiten der anonymen Meldestelle inklusive der Auswertung und Erstellung von Berichten zuständig. Dazu gehören auch die Bearbeitung der anonymen Meldungen sowie die Bedienung des Hinweisgebersystems.
Weiterhin arbeiten Sie im Team der Niedersächsischen Kontaktstelle der Europäischen Schnellwarnsysteme (RASFF, Safety-Gate und AAC). Dabei unterstützen und beraten Sie die kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden bei der Erstellung und Bearbeitung von Meldungen in den EU-Schnellwarnsystemen sowie im Portal Lebensmittelwarnung.de.
Darüber hinaus sind Sie an der Konzeptentwicklung und Umsetzung von Schwerpunktprogrammen wie auch an der Organisation und Durchführung von Ereignisfallübungen beteiligt. Die Mitarbeit an der Weiterentwicklung des niedersächsischen Krisenmanagementhandbuchs gehören ebenso zu Ihren Aufgaben wie die operative Beratung der kommunalen Behörden bei den Aufgaben der Lebensmittelüberwachung.
Eine Änderung des Aufgabenzuschnittes bleibt vorbehalten.
Sie besitzen die Fähigkeit zum strukturierten und eigenverantwortlichen Arbeiten. Sie können komplexe Sachverhalte allein und im Team bearbeiten, sachgerechte Entscheidungen treffen sowie termingebundene Arbeitsabläufe organisieren. Sie sind engagiert, flexibel, belastbar, arbeiten gerne mit Datenbanksystemen und besitzen anwendungssichere EDV-Kenntnisse im Bereich MS-Office (insbesondere Outlook, Word, Excel und OneNote). Verfügen Sie zudem über Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen und eine gute Kommunikationsfähigkeit gepaart mit einem freundlichen und verbindlichen Auftreten, dann sind Sie die/der Richtige für diese Aufgabe.
- Ausbildung zur / zum Lebensmittelkontrolleurin / Lebensmittelkontrolleur
- mehrjährige Erfahrung in der amtlichen Überwachung im LFGB-Bereich
- Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Gesundheits- und soziale Dienste für den Lebensmittelkontrolldienst, sofern diese nicht vorliegt wird eine Weiterqualifizierung angestrebt
- Kenntnisse der europäischen und nationalen Rechtsgrundlagen in den Bereichen Lebensmittel, Lebensmittelkontakt-Materialien, Bedarfsgegenstände
- Kenntnisse der Rechtsgrundlagen und Erlasse im Bereich der EU-Schnellwarnsysteme
- Gute Englischkenntnisse in Hinblick auf die Nutzung des RASFF
Bereitschaft erforderliche Fortbildungen zu absolvieren
Zur Gewährleistung der Erreichbarkeit der Schnellwarnkontaktstelle erfordert der Dienstposten / Arbeitsplatz die Bereitschaft zur regelmäßigen sowie anlassbedingten Arbeit auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten. Auch Rufbereitschaften müssen auf diesem Dienstposten / Arbeitsplatz wahrgenommen werden.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Bitte fügen Sie zur Wahrung Ihrer Interessen der Bewerbung einen Nachweis über eine bestehende Schwerbehinderung oder Gleichstellung bei.
Das LAVES strebt in allen Bereichen und Positionen an, Unterrepräsentanzen im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) abzubauen. Bewerbungen von Männern werden daher besonders begrüßt. Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten beziehungsweise von Menschen mit Migrationshintergrund sind willkommen.
Für Rückfragen zu den Aufgaben steht Ihnen Herr Dr. Rommerskirchen, Tel.: 0441 57026 232, zur Verfügung. Fragen zum Auswahlverfahren richten Sie bitte an Frau Kleene, Tel.: 0441 57026-172.
Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich online über das Karriereportal des Landes Niedersachsen (www.karriere.niedersachsen.de) oder per E-Mail an [email protected].
Ihre Bewerbung richten Sie bitte – mit den üblichen Unterlagen sowie einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte, sofern Sie derzeit bereits im öffentlichen Dienst beschäftigt sind – unter oben angegebener Verfahrenskennziffer und der Angabe Ihrer E-Mail-Adresse an das
Niedersächsische
Landesamt für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Als Bewerbungsunterlagen senden Sie uns bitte neben Ihrem Anschreiben einen tabellarischen Lebenslauf, den Nachweis der geforderten Qualifikation sowie eine aktuelle Beurteilung bzw. ein aktuelles Arbeitszeugnis.