Arbeitsbeginn:
nächstmöglich
Bewerbungsfrist:
12.08.2026
Schichtdienst:
3-Schichtdienst
*zzgl. Pflegezulage und Zulage für Praxisanleitung
Sie erweitern unser Team der Praxisanleitenden für Studierende. Ihre Tätigkeit umfasst die Praxisanleitung im Umfang von 50 % im Kreißsaal sowie auf der Schwangerenstation. Die verbleibenden 30 % bis 50 % entfallen auf die pflegerische Versorgung und Betreuung unserer Patientinnen in diesen Bereichen.
Aufgaben
- Unterstützung bei der Entwicklung von abgestimmten Anleitungsprozessen
- Durchführung der Prozesse in der direkten Patientenversorgung und im praktischen Unterricht im SkillsLab
- Beteiligung an der konzeptuellen Erarbeitung von Instrumenten für die praktische Ausbildung
- Bindeglied zwischen Lehre und Praxis
- Mitwirkung bei Dokumentation und Evaluation der praktischen Anleitung und der entsprechenden Qualitätssicherung
Profil
- Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung oder ein Studium zur Hebamme
- Qualifikation als Praxisanleiterin / Praxisanleiter oder abgeschlossenes Studium Hebammenwissenschaft (M.Sc.) bzw. (Pflege-)Pädagogik – alternativ die Bereitschaft, sich mit Einstellungsbeginn entsprechend zu qualifizieren
- Mehrjährige Praxiserfahrung ist wünschenswert
- Ausgeprägte kommunikative, organisatorische, kreativ-innovative und soziale Fähigkeiten
Vorteile
Vielseitiges Arbeitsumfeld in einem modernen Universitätsklinikum mit Fokus auf Krankenversorgung, Forschung und Lehre. Wir bieten wirksame Konzepte zur Überlastvermeidung sowie ein Tarifentgelt, das in der Regel über dem der kommunalen Krankenhäuser liegt.
- Tarifvertrag & regelmäßige Tariferhöhungen
- Betriebliche Altersvorsorge (VBL)
- Jahressonderzahlungen (TV UK, TV-L)
- Attraktiver ÖPNV-Zuschuss & Mitarbeiterrabatte
- Klar definierte & verlässliche Arbeitszeiten (38,5 h bei 100%)
- Familienfreundliche Arbeitsbedingungen (Springerpool)
- Langzeitkonto & Betriebszugehörigkeitstage (TV UK)
Gesundheit & Wohlbefinden
- Betriebsärztlicher Dienst
- Sportgruppen
- Präventionskurse
- Vergünstigungen bei Fitnessangeboten
Einarbeitung & Weiterbildung
- Gezielte & systematische Einarbeitung
- Unterstützung durch Praxisanleitung (Aus- und Weiterbildung)
- Online Certified Nursing Education (CNE)
Über uns
Das Universitätsklinikum Tübingen ist ein führendes Zentrum der deutschen Hochschulmedizin. Jährlich werden etwa 75.000 Patientinnen und Patienten stationär und ca. 380.000 ambulant behandelt. Mit rund 10.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es der größte Arbeitgeber der Region. Die Qualität der Krankenversorgung ist mit dem Gütesiegel der KTQ zertifiziert.
Über den Studiengang
Der primärqualifizierende Studiengang "Hebammenwissenschaft" zielt auf eine wissenschaftlich basierte Berufsqualifikation ab. Der Studiengang wurde zum Wintersemester 2018/2019 an der Medizinischen Fakultät neu etabliert. Der erfolgreiche Abschluss nach neuem Hebammengesetz führt zum Erhalt der Berufszulassung "Hebamme" sowie zum Erwerb des akademischen Grades Bachelor of Science (B.Sc.). Das Studium "Hebammenwissenschaft" umfasst das gesamte Spektrum originärer Hebammentätigkeit und dient der Qualifizierung von Fachexpertinnen / Fachexperten, die in der Lage sind, die Herausforderungen einer geburtshilflichen Tätigkeit evidenzbasiert in der Versorgungspraxis zu bewältigen.
Erfahren Sie mehr zum Studium
Kontakt bei Fragen
Frau Christina Saradopoulou-Kazepidou
Online-Bewerbung an
Personalservice Pflege
Kennziffer: PD 7699
Gewünschte Bewerbungsunterlagen: Lebenslauf, Motivationsschreiben
Bewerbungsfrist: 12.08.2026
Wir wenden den Tarifvertrag der Universitätsklinika Baden-Württemberg (TV UK) an, Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Vorstellungskosten können leider nicht übernommen werden. Wir bitten um Beachtung der geltenden Impfregelungen. Die Arbeitgeberin fördert aktiv die Chancengleichheit und begrüßt insbesondere auch die Bewerbung von Frauen.
2 Die ausgewiesenen Daten stellen keine Grundlage für einen Arbeitsvertrag am Universitätsklinikum Tübingen dar. Sie sollen allen Interessierten als grober Richtwert dienen. Für die Vergütung finden die jeweils geltenden tarifrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit den dazugehörigen Entgelttabellen Anwendung. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.