Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin/den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal und dem Erlass zur Umsetzung der unterrichtsbegleitenden Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte (UBUS) zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages in Hessen vom 1. Februar 2018 in der jeweils gültigen Fassung.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Verarbeitung der Bewerbungsdaten erfolgt stets im elektronischen Verfahren, daher erstellen Sie Ihre Bewerbung vorrangig direkt über das Bewerberportal.
Bei der elektronischen Bewerbung um eine Stelle im Rahmen der schulbezogenen Stellenausschreibung sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente als Anlagen hochzuladen.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung :
- Frank Tintera-Heiwig (Schulleiterin/Schulleiter der Schule)
- Frau Busmann i.V., Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte: [email protected]
- Herr Wörder, Gesamtschwerbehindertenvertreter der Lehrkräfte
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).
Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte der Seite des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen im Internet:
https://kultus.hessen.de//schuldienst/sozialpaedagogische-fachkraefte