Wir leben Vielfalt –
Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente – unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.
Wir orientieren uns bei unserem Handeln und in unserer Arbeitsweise an dem amtsweiten Leitbild, welches unserer Werte widerspiegelt:
https://www.duesseldorf.de/jugendamt/wir
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Die Einstellung erfolgt befristet für die Dauer der der Mutterschutzfristen der derzeitigen Stelleninhaberin voraussichtlich bis zum 08.09.2026. Sofern im Anschluss daran Elternzeit in Anspruch genommen werden sollte, ist bei persönlicher und fachlicher Eignung eine entsprechende befristete Weiterbeschäftigung nicht ausgeschlossen.