Wir bieten Juristinnen und Juristen, die die Erste Juristische Prüfung abgeschlossen haben, die Möglichkeit, ihre Wartezeit bis zum Referendariat sinnvoll zu überbrücken. Das befristete Beschäftigungsverhältnis soll eine Dauer von mindestens 6 Monaten umfassen. Die Tätigkeit endet spätestens mit dem Beginn des Referendariats.
Sie werden in einem Berliner Finanzamt eingesetzt, um Rechtsbehelfe nach der Grundsteuerreform zu bearbeiten.
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Geprüfte Juristinnen/Juristen (m/w/d)
Kennziffer: SenFin III 27/26
Entgeltgruppe: E 10 TV-L
Besetzbar ab: sofort, befristet für mindestens 6 Monate
Vollzeit mit 39,4 Wochenstunden (Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.)
Der Einstellungszeitpunkt ist für September/Oktober 2026 vorgesehen, kann aus organisatorischen Gründen aber noch nicht konkret benannt werden.