Volljurist*in mit bestandenem Zweiten Staatsexamen
Fachanwalt/Fachanwältin für Arbeitsrecht (mindestens: erfolgreich bestandener Fachanwaltslehrgang)
Mehrjährige Berufserfahrung im individuellen und kollektivem Arbeitsrecht, vorzugsweise innerhalb eines Konzerns, in einem Unternehmen, Verband oder einer arbeitsrechtlich orientierten Kanzlei
Erfahrung in der eigenständigen Führung komplexer Verhandlungen, Vertragsgestaltungen (z. B. Organ‑, Aufhebungs‑, Betriebsvereinbarungen) sowie in M&A‑Kontexten
Nachgewiesene Prozess- und Verhandlungserfahrung vor Arbeitsgerichten aller Instanzen sowie mehrjährige Erfahrung im Umgang mit Betriebsräten
Sehr gute Kenntnisse in der Bewertung von Gesetzesänderungen und Rechtsprechung sowie in der Ableitung pragmatischer, businessorientierter Handlungsempfehlungen