Bei dem genannten geplanten Besetzungsdatum handelt es sich um einen Termin, der sich bedingt durch
den Ablauf des Ausschreibungsverfahrens ggf. ändern kann.
Dem internen Auswahlverfahren wird der Vorrang eingeräumt. Die externe Ausschreibung wird unter die
Bedingung gestellt, dass die zu besetzende Stelle nicht intern mit geeigneten Bewerbenden besetzt
werden kann.
Die Eingruppierung erfolgt unter Beachtung des § 12 TVöD im Hinblick auf die tatsächlich nicht nur
vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten und die Erfüllung der persönlichen bzw. tariflichen
Anforderungen.
Die Bundeswehr fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und begrüßt deshalb
besonders Bewerbungen von Frauen.
Nach Maßgabe des Sozialgesetzbuchs IX und des Behindertengleichstellungsgesetzes begrüßen
wir ausdrücklich Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen; hinsichtlich der Erfüllung
der Ausschreibungsvoraussetzungen erfolgt eine individuelle Betrachtung.
Die Bundeswehr unterstützt die Ziele des Nationalen Integrationsplans und begrüßt Bewerbungen von
Menschen mit Migrationshintergrund.