Das Land Hessen ist der größte Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in Hessen. Wir sind eine moderne, bürgernahe und wirtschaftlich arbeitende Verwaltung.
Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehreraus- und -fortbildung. Ziel der Arbeit im Ministerium sowie der nachgeordneten Dienststellen ist es, die Schul- und Unterrichtsqualität an allen Schulen in Hessen zu fördern. Informationen über das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen finden Sie auf unserer Homepage: https://kultus.hessen.de
Die allgemeinen Anforderungen der zu besetzenden Stelle einer Oberstudienrätin / eines Oberstudienrats sind in den entsprechenden rechtlichen Vorgaben niedergelegt und bilden den Rahmen für Beurteilungen und Aus-wahl. Diese sind:
- das Hessische Schulgesetz
- die Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter
- die Hinweise zu den Oberstudienratsbesetzungsverfahren auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums
- Der Geschäftsverteilungsplan der Schulleitung
Aufgaben und Tätigkeitsprofil
- Unterstützung der Förderstufenleitung in organisatorischen und pädagogischen Fragen
- Organisation und Koordination der Einschulung im Jahrgang 5
- Koordination der Kurseinstufung und Umstufung in den Fächern Mathematik und Englisch
- Koordination pädagogischer und ordnungsrechtlicher Maßnahmen
- Enge Zusammenarbeit und Koordination mit den Klassenleitungen der Förderstufe
- Sicherstellung der Umsetzung schulischer Prozesse im Sinne des Hessischen Referenzrahmens Schulqualität
- Enge, kontinuierliche Zusammenarbeit mit weiteren Koordinationsstellen der Förderstufe
- Gemeinsame Planung, Umsetzung und Evaluation von Maßnahmen im Team der Förderstufe
- Unterstützung bei der Etablierung neuer Themenklassen und Evaluation bestehender Themenklassen
- Unterstützung bei der Öffnung von Unterricht
Obligatorische, stellenbezogene Voraussetzungen für Bewerberinnen und Bewerber
- Lehramt an Gymnasien
- Unterrichtserfahrung in den Jahrgängen 5 und 6 einer Gesamtschule mit Förderstufe
- Kenntnisse schulischer Übergangs- und Förderprozesse
Erwünschte, stellenbezogene Anforderungen und Kompetenzen für Bewerberinnen und Bewerber
- Erfahrung in der Koordination schulischer Abläufe und Prozesse
- Hohe Kommunikations- und Teamfähigkeit
- Ausgeprägte Organisations- und Steuerungskompetenz
- Konfliktfähigkeit, Belastbarkeit und sicheres Rollenverständnis
- Bereitschaft zur konzeptionellen Weiterentwicklung schulischer Arbeit
- Bereitschaft zu Teamarbeit und Abstimmung in einem Förderstufenteam
Das beifügen Ihrer Bewerbungsunterlagen ist zwingend erforderlich. Hierzu zählen Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden) Bewerbungsunterlagen sind nur als PDF-Datei hochzuladen
Teilzeitbeschäftigung ist unter Berücksichtigung dienstlicher Belange grundsätzlich möglich.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Die Bewerbung von Menschen mit Migrationshintergrund wird ausdrücklich begrüßt.
Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).