Der Verein Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung – Stadt und Landkreis Hof e. V.
sucht für ihre Heilpädagogische Tagesstätte im Therapeutisch-Pädagogischen Zentrum (TPZ) zum
nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Erzieher*in/ Heilerziehungspfleger*in
in Teilzeit (20 – 30 Stunden/wöchentlich).
Sie sind auf der Suche nach einer
kreativen und vielseitigen Tätigkeit
in einem sympathischen,
jungen Team?
Dann bewerben Sie sich unter:
Lebenshilfe für Menschen mit
Behinderung –
Stadt und Landkreis Hof e. V.
Am Lindenbühl 10
95032 Hof
oder per Mail unter:
[email protected]
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne
zur Verfügung unter:
09281/7552-40
Ihr Ansprechpartner:
Ramona Klett
Weitere Informationen
über unsere Arbeit:
www.lebenshilfe-hof.de
Ihre Aufgaben:
Sie planen und gestalten Förder-, Betreuungs- und
Gruppenangebote für Kinder und Jugendliche entsprechend
ihrem individuellen Entwicklungsstand und Förderbedarf.
Sie wirken an der Strukturierung des Tagesablaufs der Gruppe
maßgeblich mit und führen pädagogische und kreative
Aktivitäten durch.
Sie übernehmen pflegerische Aufgaben im Rahmen der
Betreuung.
Sie nehmen an Teambesprechungen, Fallbesprechungen und
Unterstützerkreisen teil.
Das bringen Sie mit:
Eine abgeschlossene Ausbildung als Erzieher*in oder
Heilerziehungspfleger*in
Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit
besonderen Förderbedarfen
Teamfähigkeit, sowie eine kooperative Zusammenarbeit mit
Eltern, Kolleg*innen und externen Institutionen
Selbstständige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise
Führerschein Klasse B
Wir bieten Ihnen:
eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem
engagierten und multiprofessionellen Team
Vergütung nach den Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen
Werkes Bayern (AVR-Bayern)
Jahressonderzahlung
betriebliche Altersvorsorge und Beihilfeversicherung mit
Ergänzungsmöglichkeiten
vermögenswirksame Leistungen
Mitarbeiterrabatte bei regionalen Firmen
Dienstradleasing, Familienbudget uvm.
Wir setzen eine positive Einstellung zur Lebenshilfe und das Mittragen des diakonischen Auftrags voraus. Es gelten
die Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes (AVR).
April 2026