EINSATZBEREICH
Abteilung für Medizinische Intensivtherapie I
STELLENART
Wissenschaftliche Stelle
EINTRITT
nächstmöglicher Zeitpunkt
BEFRISTUNG
abhängig von den persönlichen Voraussetzungen gemäß Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG); gemäß § 2 Abs. 1 WissZeitVG
VERGÜTUNG
Ä1 / Ä2 TV-Ärzte