Interessierte müssen sich vor Beginn einer Tätigkeit bei ihrer örtlichen Betreuungsbehörde (Stammbehörde) registrieren lassen. Dies setzt die für die Tätigkeit notwendige Sachkunde und persönliche Eignung voraus.
Bei Personen mit einem abgeschlossenen Studium der Sozialen Arbeit/Sozialpädagogik sowie einem zum Richteramt befähigenden Studium liegt die notwendige Sachkunde vor. Andere Studien- und Berufsabschlüsse können ebenso wie einschlägige Berufserfahrungen u.U. anerkannt werden.
Für Interessierte, die die geforderte Sachkunde erwerben möchten, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Fördermöglichkeiten.